Donnerstag, 3. September 2026

FernwärmepreiseVerbraucherzentrale klagt

[22.08.2024] Unterlassungsklagen gegen die Fernwärmeversorger Stadtwerke Neubrandenburg und Avacon Natur hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereicht. Grund sind drastische Preiserhöhungen, die auf unzulässigen Preisklauseln beruhen.
Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerk der Stadtwerke Neubrandenburg: Dem Fernwärmeanbieter steht eine Klage ins Haus.

Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerk der Stadtwerke Neubrandenburg: Dem Fernwärmeanbieter steht eine Klage ins Haus.

(Bildquelle: Stadtwerke Neubrandenburg)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht gerichtlich gegen die Fernwärmeversorger Stadtwerke Neubrandenburg und Avacon Natur vor. Grund für die eingereichten Unterlassungsklagen sind erhebliche Preiserhöhungen, die nach Ansicht des vzbv auf unzulässigen Preisänderungsklauseln beruhen. Sollte das Gericht dem vzbv Recht geben, könnten betroffene Kundinnen und Kunden zu viel gezahlte Beträge zurückfordern, heißt es in einer Pressemitteilung.
„Fehlende Preistransparenz und teils fragwürdige Preisgestaltung: Viele Fernwärmekunden sind ihren Anbietern fast schutzlos ausgeliefert“, kritisiert Ronny Jahn, Teamleiter für Sammelklagen beim vzbv. „Mit den Klagen wollen wir die unzulässigen Preisanpassungen bei den Stadtwerken Neubrandenburg und Avacon Natur stoppen.“
Der vzbv hält die Preiserhöhungen der vergangenen Jahre bei Avacon Natur und den Stadtwerken Neubrandenburg für unwirksam, weil die verwendeten Preisänderungsklauseln nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Versorger hatten ihre Preise vor allem an die stark gestiegenen Börsenpreise für Gas gekoppelt. Dabei sind sie aber verpflichtet, auch andere für den Wärmemarkt relevante Preise angemessen zu berücksichtigen, was den Preisanstieg hätte dämpfen müssen.
Die Auswirkungen dieser Preiserhöhungen seien enorm, so der vzbv. Bei den Stadtwerken Neubrandenburg habe sich der Preis für Fernwärmekunden seit 2021 von 8,03 Cent auf 27,64 Cent pro Kilowattstunde (kWh) mehr als verdreifacht. Für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 16.000 kWh bedeute dies Mehrkosten von über 3.000 Euro im Jahr. In einem Versorgungsgebiet von Avacon hat sich der Preis allein von 2021 auf 2022 von 5,6 Cent auf 27,74 Cent/kWh fast verfünffacht. 2023 stieg der Preis zeitweise sogar auf 45 Cent/kWh. „Auch wenn die hohen Preise im Jahr 2023 durch die Energiepreisbremse der Bundesregierung teilweise abgefedert wurden, führten die Preissteigerungen zu erheblichen Belastungen für die Verbraucher“, sagt Jahn.
Sollten die Oberlandesgerichte Celle (für Avacon) und Rostock (für die Stadtwerke Neubrandenburg) dem vzbv Recht geben und die Preisanpassungsklauseln für unwirksam erklären, könnten betroffene Kundinnen und Kunden Rückzahlungsansprüche für bis zu drei Jahre geltend machen. Der vzbv prüft zudem, ob eine Sammelklage gegen beide Versorger möglich ist. Ein erfolgreicher Ausgang könnte dazu führen, dass die Versorger nur noch die Preise ab 2021 in Rechnung stellen dürfen und darüber hinausgehende Beträge zurückzahlen müssen.





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