Mittwoch, 18. März 2026

wpdVerfassungsbeschwerde eingereicht

[05.10.2017] Der Projektentwickler wpd mit Sitz in Bremen kann den 2013 genehmigten Offshore-Windpark Kaikas nicht bauen, da das Windenergie-auf-See-Gesetz das Projekt von der Teilnahme an Ausschreibungen ausschließt. wpd wehrt sich.

Der Bremer Projektierer wpd zieht vor das Verfassungsgericht. Der Grund: Das am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Windenergie-auf-See-Gesetz schließt das wpd-offshore-Projekt Kaikas entschädigungslos von zukünftigen Ausschreibungen aus. Laut der Tageszeitung Handelsblatt hatte das Unternehmen aber bereits im Jahr 2013 eine Genehmigung für den Windpark vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erhalten.
Wie wpd meldet, kann das Projekt Kaikas mit 80 Windenergieanlagen deshalb aktuell nicht umgesetzt werden. Die von der Kanzlei Gleiss Lutz entworfene 150-seitige Verfassungsbeschwerde sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz Artikel 3 GG sowie die Berufs- und Eigentumsfreiheit Artikel 12 und 14. Der Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Meier betonte gegenüber dem Handelsblatt zudem, dass das Unternehmen bereits im Jahr 2005 mit der Entwicklung von Kaikas begonnen habe und seitdem zwölf Millionen Euro in die Entwicklung investiert habe.
Achim Berge Olsen, Geschäftsführer von wpd offshore, kommentiert: „Wir haben über Jahre auf die Gesetzeslage vertraut, die Entwickler mit einer Vielzahl von Anreizen dazu angehalten hat, Projekte zu entwickeln. Um die behördlichen Anforderungen zu erfüllen, haben wir einen bedeutenden zweistelligen Millionenbetrag investiert, um dann kurz vor Umsetzung durch einen Systemwechsel alle Möglichkeiten zur Realisierung wieder zu verlieren. Schlimmer kann man mit Investoren nicht umgehen und deutlicher kann man Investitionssicherheit nicht untergraben.“



Stichwörter: Windenergie, wpd


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