AugsburgWärmeplanung liegt öffentlich aus

Fernwärme spielt in Augsburg eine immer größere Rolle. Die Stadtwerke bauen das Netz laufend aus.
(Bildquelle: SWA)
Der Entwurf für die kommunale Wärmeplanung in Augsburg liegt öffentlich vor. Damit konkretisiert die Stadt, wie sie ihre Wärmeversorgung in Quartieren, Wohngebieten und Gewerbearealen schrittweise auf klimafreundliche Systeme umstellen will. Wie die Stadt Augsburg mitteilt, baut das Umweltamt den Anfang 2025 veröffentlichten Energienutzungsplan Wärme zu einer vollständigen kommunalen Wärmeplanung nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes aus.
Im Mittelpunkt steht ein Zielszenario für eine weitgehend klimaneutrale, resiliente und zugleich bezahlbare Wärmeversorgung bis spätestens 2040. Der Entwurf untersucht dafür den künftigen Wärmebedarf im gesamten Stadtgebiet, verfügbare erneuerbare Energiequellen, die Ausbauchancen von Wärmenetzen sowie Gebiete, in denen dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen voraussichtlich die tragende Rolle übernehmen müssen. Ergänzend beschreibt die Planung, welche Akteure die Wärmewende umsetzen sollen und mit welchen Maßnahmen dies in den kommenden Jahren gelingen kann.
Wärmeplanung dient als Versorgungsfahrplan
Technisch versteht sich die Wärmeplanung als räumlich differenzierter Versorgungsfahrplan. Sie arbeitet nicht nur mit gesamtstädtischen Kennzahlen, sondern mit kartierten Eignungsgebieten und Entwicklungspfaden für einzelne Baublöcke und Teilräume. Damit soll sichtbar werden, wo ein Anschluss an Fernwärme oder andere Wärmenetze wirtschaftlich und infrastrukturell sinnvoll erscheint, wo eine netzgebundene Lösung vorerst ausfällt und wo elektrische oder andere dezentrale Heizsysteme eingeplant werden müssen. Projektpartner des Umweltamts sind die Stadtwerke Augsburg und das Fachbüro IP syscon.
Die Stadt verweist ausdrücklich darauf, dass die Planung eine strategische Orientierung bietet, aber keine unmittelbare Verpflichtung für einzelne Gebäudeeigentümer schafft. Sie soll vor allem Investitionen lenken, Ausbauprioritäten definieren und den lokalen Wärmemarkt auf die kommenden gesetzlichen Anforderungen vorbereiten. Hintergrund ist das bundesweit geltende Wärmeplanungsgesetz, nach dem Großstädte bis Ende Juni 2026 eine solche Planung vorlegen müssen.
Einsicht auf Beteiligungsplattform
Der Entwurf kann bis 20. Mai über die städtische Beteiligungsplattform eingesehen werden. Dort stehen neben dem Bericht auch zahlreiche Karten und Entwicklungsszenarien bereit. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Wohnungswirtschaft, Energieberater und Verbände können Stellungnahmen, Fragen und Anregungen an das Umweltamt übermitteln. Die eingehenden Rückmeldungen sollen in die Überarbeitung einfließen, bevor der finale Plan dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
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