Donnerstag, 13. August 2026

AugsburgKommunaler Wärmeplan beschlossen

[29.06.2026] Augsburg hat seinen kommunalen Wärmeplan beschlossen und legt damit die strategische Grundlage für die Wärmewende fest. Das Konzept zeigt mögliche Versorgungswege auf und wird durch neue Beratungs- und Unterstützungsangebote für Bürgerinnen und Bürger ergänzt.

Parallel zum kommunalen Wärmeplan baut die Stadt Augsburg ihre Energieberatung weiter aus.

(Bildquelle: Ruth Plössel/Stadt Augsburg)

Mit dem Beschluss des kommunalen Wärmeplans hat die Stadt Augsburg die strategische Grundlage für die Wärmewende im Stadtgebiet geschaffen. Wie die Stadt Augsburg mitteilt, soll das Konzept Orientierung für die künftige Wärmeversorgung bieten, ohne verbindliche Vorgaben für einzelne Gebäude oder Eigentümer zu machen.

Der Wärmeplan ist Teil der kommunalen Wärmeplanung, zu der alle deutschen Kommunen gesetzlich verpflichtet sind. Er zeigt erstmals auf, in welchen Gebieten ein Anschluss an ein Wärmenetz grundsätzlich infrage kommt und wo voraussichtlich dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermie die geeignete Option sind. Die Stadt betont, dass der Plan eine Entscheidungshilfe darstellt, aber keine Verpflichtung für eine bestimmte Heiztechnik begründet.

Parallel zum Wärmeplan baut Augsburg laut eigenen Angaben sein Beratungsangebot aus. Neu sind unter anderem Workshops zur Optimierung des Betriebs von Wärmepumpen sowie ein Heizlast-Check, der die erforderliche Heizleistung eines Gebäudes abschätzt. Anmeldungen für diese Angebote sind ab sofort möglich.

Ergänzend bietet die Stadt gemeinsam mit der Verbraucherzentrale eine kostenfreie und anbieterneutrale Energieberatung an. Diese informiert unter anderem über Heizungstausch, energetische Sanierung, Photovoltaik, Fördermöglichkeiten und Maßnahmen zur Senkung der Heizkosten. Die Beratung findet telefonisch, im Klimapunkt am Königsplatz oder direkt am Gebäude statt. Darüber hinaus umfasst das Angebot Beratung zum Hitzeschutz von Gebäuden, spezielle Programme für Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Online-Vorträge, Wärmepumpen-Workshops und Unterstützung bei gemeinschaftlichen Sanierungsvorhaben.

Die Stadt weist außerdem auf die aktuelle Rechtslage zum Gebäudeenergiegesetz hin. Demnach sollte in Großstädten ab dem 1. Juli 2026 für neu eingebaute Heizungen ein Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien gelten. Der Gesetzgeber hat den Termin jedoch auf den 1. November 2026 verschoben. Bis dahin soll das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft treten, das den weiteren Einbau neuer Öl- und Gasheizungen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen soll. Für individuelle Entscheidungen empfiehlt die Stadt eine Energieberatung.





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