Samstag, 24. Mai 2025

Nordrhein-WestfalenWegweiser für Kommunen

[31.03.2025] Das Bürgerenergiegesetz NRW verpflichtet Projektierer, Kommunen und Bürger an neuen Windenergieprojekten finanziell zu beteiligen. NRW.Energy4Climate hat jetzt einen Leitfaden veröffentlicht, mit dem sich Kommunen auf die Vertragsverhandlungen vorbereiten können.

Wegweiser von NRW.Energy4Climate enthält eine Übersicht zu den wichtigsten Bestandteilen einer Beteiligungsvereinbarung.

(Bildquelle: NRW.Energy4Climate)

Das Bürgerenergiegesetz in Nordrhein-Westfalen zeigt Wirkung: Bereits 68 neue Windenergieprojekte mit insgesamt 186 Anlagen und einer Leistung von rund 1,2 Gigawatt sind auf der Transparenzplattform des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) veröffentlicht. Mehr als 100 Städte und Gemeinden im Bundesland könnten sich demnach an mindestens einem Vorhaben beteiligen. Etwa 40 Standortgemeinden verhandeln bereits mit den Projektträgern.

Beteiligungsvereinbarungen rechtskonform gestalten

Damit Kommunen sich bestmöglich auf die Vertragsverhandlungen vorbereiten können, hat die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz, NRW.Energy4Climate, einen neuen Wegweiser veröffentlicht. Er soll Kommunen dabei helfen, Beteiligungsvereinbarungen rechtskonform und tragfähig zu gestalten. Ein Mustervertrag bietet zudem eine Grundlage für individuelle Vereinbarungen.

Laut NRW.Energy4Climate enthält der Wegweiser eine Übersicht zu den wichtigsten Bestandteilen einer Beteiligungsvereinbarung. Dazu zählen etwa die Pflichten der Vorhabenträger, die Vertragslaufzeit und die Beschreibung des Projekts. Auch die beteiligten Gemeinden und die jeweilige Form der Beteiligung müssten klar benannt werden.

Ein weiteres Hilfsmittel ist ein Mustervertrag für verschiedene Beteiligungsoptionen. Dieser enthalte Textbausteine zu Themen wie Zahlungsmodalitäten, Abrechnung und den Rechtsfolgen einer Kündigung. NRW.Energy4Climate kündigte an, künftig weitere Musterverträge für unterschiedliche Beteiligungsmodelle bereitzustellen.

Gesetz lässt viel Spielraum

Seit Dezember 2023 ist das Bürgerenergiegesetz NRW in Kraft. Es verpflichtet Projektierer, Kommunen und Bürger finanziell an neuen Windenergieprojekten zu beteiligen. Dabei lässt das Gesetz den Beteiligten viel Spielraum, um auf die örtlichen Gegebenheiten einzugehen. Innerhalb eines Jahres müssten maßgeschneiderte Konzepte entwickelt und vertraglich fixiert werden.





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