innogy-VerkaufZehn Stadtwerke fordern Auflagen
Zehn Stadtwerke und Regionalversorger appellieren an die EU-Kommission, die Übernahme der RWE-Tochter innogy durch E.ON (wir berichteten) zu untersagen oder mit strengen Auflagen zu verbinden. Die Energieversorger befürchten, dass der Essener Energiekonzern nach der Übernahme, zu der auch das Vertriebs- sowie Netzgeschäft von innogy gehört, „Kampfpreise anbieten, kleinere Konkurrenten verdrängen und so den Markt verschließen“ könne, so der Appell. Sie haben errechnet, dass die Kunden von E.ON in Europa von 31 auf 50 Millionen und in Deutschland von sechs auf fast 14 Millionen anwachsen würden.
Die Regionalversorger, zu denen Mainova, die Leipziger Stadtwerke, Stawag und Entega gehören, fordern deswegen unter anderem, dass E.ON die Energie-Discountmarke „E – wie einfach“ und „E-primo“ verkaufen und sich von allen Beteiligungen an Stadtwerken trennen müsse. Bei den Strom- und Gasnetzen dürfe E.ON auf keiner Ebene mehr als ein Drittel des jeweiligen Gesamtmarktes erreichen. Seitens E.ON wurden diese Befürchtungen zurückgewiesen.
Derzeit prüft die EU-Kommission die geplante Neuaufteilung der Geschäftsfelder von RWE und E.ON. Dabei übernimmt RWE die komplette Ökostrom-Sparte der Essener. Nach einem Bericht des Handelsblatts wurde dies bereits von der Wettbewerbsbehörde genehmigt.
Die Regionalversorger sehen noch weitere Gefahren. Durch die Vielzahl von Marken und Konzerngesellschaften könne E.ON die für den Vertrieb an wechselwillige Kunden wichtigen Preisplattformen dominieren. Hinzu kämen Vorteile bei neuen Geschäftschancen. Denn E.ON werde mehr personenbezogene Daten als jeder andere haben, so der Appell. Dazu heißt es weiter: „Diese Daten eröffnen Möglichkeiten in der Produktentwicklung und dem Angebot digitaler und innovativer Lösungen, mit denen die Wettbewerber mangels Datengrundlage nicht mithalten können.“ Zudem werde der Essener Konzern größter Anbieter der Infrastruktur für Elektromobilität. Auch werde E.ON bei den Stromnetzen mit 50 Prozent und bei den Gasnetzen mit 20 Prozent mit weitem Abstand größter deutscher Netzbetreiber. Das wiederum ermögliche durch Skaleneffekte Vorteile beim Wettbewerb um Konzessionen für den Betrieb von Netzen und bei der Beschaffung von Netzmaterialien.
„Der Zusammenschluss ist in der angemeldeten Form nicht freigabefähig, sodass wir davon ausgehen, dass er untersagt wird. Sollte die Kommission dennoch eine Freigabe erwägen, darf diese höchstens erfolgen, wenn die fusionierenden Unternehmen gegenüber der Kommission substanzielle Verpflichtungen eingehen“, fordern die Unterzeichner des Appells. Denn sonst würde die Übernahme die Erfolge der Liberalisierung der Energiemärkte in Deutschland ad absurdum führen. Der freie und faire Wettbewerb wäre ebenso beschränkt wie die Wahlfreiheit und der Schutz der Verbraucher. Der Markt würde wieder deutlich intransparenter.
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