Mittwoch, 5. November 2025

EEG-ReformBestandsschutz muss Bestand haben

[30.06.2014] Nach monatelangem Streit um die Zukunft der Energiewende in Deutschland hat der Bundestag die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Kritik kommt weiterhin aus den Verbänden. Es geht um den Bestandsschutz.
Die Bundesregierung will mit der EEG-Reform die Energiewende auf einen neuen Weg bringen. Dabei bleibt auch der Bestandsschutz nicht unangetastet.

Die Bundesregierung will mit der EEG-Reform die Energiewende auf einen neuen Weg bringen. Dabei bleibt auch der Bestandsschutz nicht unangetastet.

(Bildquelle: RainerSturm / pixelio.de)

Der Deutsche Bundestag hat sich am vergangenen Freitag (27. Juni 2014) mit großer Mehrheit für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ausgesprochen (19180+wir berichteten). Die Neuregelung sieht unter anderem verbindliche Ausbauziele und eine Senkung der Fördersätze für regenerative Energien vor. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, soll es bei Photovoltaik, Windenergie an Land und Biomasse künftig einen so genannten atmenden Deckel geben. Das heißt: Werden mehr neue Anlagen zur Erneuerbare-Energie-Erzeugung gebaut als vorgesehen, sinken automatisch die Fördersätze für weitere Anlagen. Zudem soll die Marktintegration erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Dazu ist eine verpflichtende Direktvermarktung für Neuanlagen geplant. Mit den Maßnahmen will die Große Koalition nach eigenen Angaben den Kostenanstieg erneuerbarer Energien bremsen und den Wettbewerb auf dem Energiesektor anregen.

Knackpunkt Planungssicherheit

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zeigte sich sichtlich erleichtert über die Entscheidung des Bundestags: „Nun herrscht endlich Planungssicherheit“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. „Es ist gut, dass der Bundestag ein klares Signal für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gesendet hat.“ Dieser könne nun ambitioniert und zugleich kostengünstiger erfolgen. Beschäftigte, Betriebe und Investoren könnten aufatmen. Problematisch sei jedoch die Regelung zum Bestandsschutz beim Eigenverbrauch. Das neue Gesetz sieht vor, Eigenstromversorger mit 40 Prozent an der Ökostromumlage zu beteiligen. Bestandsanlagen sollen zunächst bis Ende 2016 von der EEG-Umlage befreit werden. Im Jahr 2017 soll es dann eine Neuregelung geben. „Das ist ein industrie- und energiepolitisches Eigentor, das ausschließlich Verunsicherung in den Unternehmen erzeugt“, kommentiert Utz Tillmann, Sprecher der Energieintensiven Branchen in Deutschland (EID). „Geht der Bestandsschutz im Jahr 2017 verloren, geht auch massiv Vertrauen der Unternehmen in die Verlässlichkeit von Politik verloren.“ Das EEG gefährde damit den Anlagenbestand und verhindere neue Investitionen in die klimaschonende Eigenversorgung. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fand mahnende Worte: Zwar beinhalte die Reform vor allem im Hinblick auf die verpflichtende Direktvermarktung sowie die geplante Ermittlung der Förderhöhe im Wettbewerb einige richtige Weichenstellungen. Auch die Beteiligung des Eigenverbrauchs an der EEG-Umlage sei prinzipiell zu begrüßen. Dennoch sei die Ankündigung, den Selbstverbrauch 2017 zu evaluieren, schlecht für das Investitionsklima. „Dies können wir uns beim jetzigen Stand der Energiewende nicht leisten“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Dass damit Vertrauen verloren geht, meint auch Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Für die kommunale Wasserwirtschaft wären erhebliche Kostensteigerungen zu erwarten. „Gebühren- beziehungsweise Preissteigerungen sind dann unvermeidlich“, sagte Reck.
Die Reform des EEG soll am 11. Juli dem Bundesrat vorgelegt werden. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hofft dabei auf ein Veto der Länderkammer. Beobachter gehen jedoch davon aus, dass das EEG fristgerecht zum 1. August 2014 in Kraft treten kann.



Stichwörter: Politik, BDEW, DGB, EDI, VKU


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