HochspannungStuttgart Netze klagt
Das Unternehmen Stuttgart Netze hat jetzt die EnBW-Tochter Netze BW auf Herausgabe des Strom-Hochspannungs- und des Gas-Hochdrucknetzes in Stuttgart verklagt. Dies teilen die Stadtwerke Stuttgart mit, die knapp 75 Prozent an Stuttgart Netze halten. Die Klage sei am 1. Dezember 2015 beim Landgericht Stuttgart eingereicht worden. Michael Maxelon, Geschäftsführer der Stadtwerke Stuttgart und einer der beiden Geschäftsführer von Stuttgart Netze, sagt: „Wir sind an einer zügigen Prozessführung interessiert und werden unseren Anspruch in aller Klarheit geltend machen. Gleichzeitig möchten wir an dieser Stelle nochmals betonen, dass wir weiterhin auch den Verhandlungsweg mit unserem Kooperationspartner Netze BW beschreiten wollen.“ Bereits seit dem Start des Konzessionsverfahrens im Jahr 2011 stehen die Landeshauptstadt Stuttgart und die Stadtwerke Stuttgart mit Netze BW in engem Austausch, heißt es in einer Medienmitteilung der Stadtwerke. Sowohl die Stadtwerke als auch Netze BW hätten sich allerdings in den Vertragswerken zum Konzessionsverfahren die Möglichkeit offen gehalten, eine gerichtliche Klärung über den Umfang des Herausgabeanspruchs nach den Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz herbeizuführen (19577+wir berichteten). Da bislang alle Verhandlungen zu keiner Lösung geführt hätten, habe Stuttgart Netze jetzt Klage eingereicht. „Wir sind von unserem Rechtsanspruch überzeugt“, sagt Maxelon. „Zum einen gibt es eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei einem ähnlichen Fall in Homberg (Efze). Diese ist eindeutig und besagt, dass alle Netzanlagen, unabhängig von der Spannungsebene, an den neuen Konzessionär – die Stuttgart Netze – zu übertragen sind, wenn sie für die Versorgung der Verbraucher in einem Gemeindegebiet – hier der Landeshauptstadt Stuttgart – notwendig sind.“ Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt seien zu ähnlichen Ergebnissen gekommen. Außerdem kenne das Energiewirtschaftsgesetz nur zwei Netztypen: das Übertragungsnetz und das Verteilnetz mit der Hoch-, Mittel- und Niederspannung. Gleiches gelte für das Gasnetz. Maxelon erklärt: „Ein Herauslösen der Strom-Hochspannung hätte die Bildung eines dritten Netztyps zwischen Übertragungs- und Verteilnetz zur Folge, die in keinem Gesetz angelegt ist.“ Nach einem positiven Urteil soll so schnell wie möglich die Entflechtung vorgenommen werden.
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