Montag, 10. November 2025

BMIKriterien zum IT-Sicherheitsgesetz

[18.04.2016] Welche Unternehmen IT-Sicherheitsvorfälle melden müssen, legt jetzt eine erste Verordnung aus dem Bundesinnenministerium (BMI) fest. Die Verordnung bezieht sich auf das IT-Sicherheitsgesetz vom Sommer 2015.

Im Juli 2015 ist das IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten. Dieses besagt, dass Betreiber kritischer Infrastrukturen einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten müssen. Jetzt hat das Bundeskabinett eine Verordnung aus dem Bundesinnenministerium (BMI) beschlossen, das die vom Gesetz betroffenen Unternehmen festlegt. Wie das BMI meldet, werden die Betreiber kritischer Infrastrukturen durch die Verordnung in die Lage versetzt, anhand messbarerer und nachvollziehbarer Kriterien zu prüfen, ob sie unter den Regelungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes fallen. Die von der Verordnung betroffenen Betreiber seien mit Inkrafttreten verpflichtet, dem BSI innerhalb von sechs Monaten eine zentrale Kontaktstelle zu benennen und innerhalb von zwei Jahren die Einhaltung eines Mindeststandards an IT-Sicherheit nachzuweisen. Wie der Meldung weiter zu entnehmen ist, bestimmt die Verordnung zunächst kritische Infrastrukturen in den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Wasser und Ernährung. Bis Anfang 2017 sollen per Änderungsverordnung auch die Betreiber in den Sektoren Transport und Verkehr, Gesundheit sowie Finanz- und Versicherungswesen festgelegt werden.





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