Samstag, 23. Mai 2026

Baden-WürttembergKommunaler Wettbewerb gestartet

[06.07.2022] In Baden-Württemberg ist der Startschuss für den kommunalen Wettbewerb „Auf dem Weg zur Klimaneutrali­tät“ des Umweltministeriums gefallen. Noch bis zum 31. Oktober 2022 können sich hierfür Kommunen mit ambitionierten Klimaneutralitätskonzepten bewerben.

In Baden-Württemberg hat das Umweltministerium jetzt den kommunalen Wettbewerb „Auf dem Weg zur Klimaneutralität“ gestartet. Wie das Land mitteilt, können sich klimaaktive Kommunen bis zum 31. Oktober um Landesmittel zur Umsetzung ihrer Klimaneutralitätskonzepte bewerben. Eine Fachjury wähle dann aus dem Bewerberkreis vier Kommunen unterschiedlicher Größe aus, die bis 2025 für ihre Klimaschutzmaßnahmen eine finanzielle Unterstützung vom Land erhalten.
„Mit unserem Klimaschutzgesetz haben wir uns als Baden-Württemberg das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu werden. Wichtige und zentrale Mitstreiter auf unserem Weg zu diesem Ziel sind unsere Kommunen im Land. Viele sind bereits Vorreiter und haben ambitionierte Klimaschutzkonzepte und -ziele“, sagte Umwelt- und Klimaministerin Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen) anlässlich des Starts des neuen Förderwettbewerbs in Stuttgart.
Um diese ambitionierten Vorreiter weiter zu unterstützen und ihre Maßnahmen auf andere Kommunen zu übertragen, hat nun das Umweltministerium den kom­munalen Wettbewerb ins Leben gerufen. „Wir fördern mit unserem Klimawett­bewerb vier unterschiedlich große Modellkommunen, die glaubwürdig, konse­quent und nachvollziehbar das Ziel der Klimaneutralität für ihre Gesamt­gemarkung bis zum Jahr 2035 erreichen wollen“, so Thekla Walker weiter. Dabei solle ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung und Umsetzung bis­her wenig erprobter und deutlich beschleunigend wirkender Maßnahmen gelegt werden.

Förderzeitraum von drei Jahren

Dem Land Baden-Württemberg zufolge ist insgesamt eine Förderung für drei Jahre angedacht, in denen die äußerst ambitionierten Klimaschutzkonzepte der Kommunen schlüssig umgesetzt werden sollen. Die unterschiedlichen Größenklassen stellten dabei sicher, dass sich die ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen auf alle Kommunen im Land über­tragen lassen. Kompensationsmaßnahmen sollten gar nicht oder nur in einem möglichst geringen Umfang zum Einsatz kommen.
Kommunen, die sich am Wettbewerb beteiligen möchten, müssten entweder ein Klimaschutzkonzept besitzen oder mit dem European Energy Award (eea) zerti­fiziert sein, einen entsprechenden Maßnahmenplan vorlegen sowie am Klimaschutzpakt teilnehmen. Dabei sei es erforderlich, dass die Klimapläne und -maßnahmen der Kommunen höchste Ambitionen aufweisen – Voraussetzung sei die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035.
Je nach Größenklasse seien unterschiedliche Förderzuschüsse für die Kommune vorgesehen:
Die Größenklasse A umfasse eine Gemeinde bis 20.000 Einwohnerinnen und Einwoh­ner und beinhalte Fördermittel in Höhe von bis zu einer halben Million Euro. Eine Gemeinde mit 20.000 bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner werde der Größenklasse B zugeschlagen, wobei für diese Fördermittel in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro vorgesehen seien. Die Größenklasse C visiere Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner und bringe Fördermittel in Höhe von bis zu vier Millionen Euro in Anschlag. Die Größenklasse D gelte für Landkreise, die Fördermittel in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro erhalten können.
Insgesamt stelle das Umweltministerium im Rahmen des Wettbewerbs bis zu 11,5 Millionen Euro bis zum Jahr 2025 bereit.





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