Emissionsdaten 2022Klimasünder Verkehr

Der Verkehr ist der einzige Sektor, der sowohl sein Ziel verfehlt als auch einen Emissionsanstieg gegenüber dem Vorjahr verzeichnet.
(Bildquelle: 123RF.com)
Der Expertenrat für Klimafragen hat gestern (17. April 2023) seinen Prüfbericht zu den Emissionsdaten 2022 vorgelegt. Bis auf einen geringfügigen Korrekturbedarf bei den Emissionen des Verkehrssektors findet der Expertenrat keinen Anhaltspunkt, dass das Umweltbundesamt (UBA) bei der Berechnung der Vorjahresemissionen zu anderen Ergebnissen hätte kommen müssen. Für das Jahr 2022 hat das Umweltbundesamt in der Datengrundlage eine Umstellung auf eine stärker modellbasierte Methode vorgenommen, was vom Klimarat-Vorsitzenden Hans-Martin Henning positiv bewertet wird: „Das Vorgehen deckt sich nun weitgehend mit demjenigen der offiziellen Emissionsberichterstattung an die Vereinten Nationen. Dies begrüßen wir.“
Bedeutender Anstieg im Energiesektor
Nach den Mitte März vorgelegten Zahlen des Umweltbundesamts sind die Treibhausgasemissionen in Deutschland im Jahr 2022 leicht um 1,9 Prozent gesunken. Es wurden rund 746 Millionen Tonnen Treibhausgase ausgestoßen – gut 15 Millionen Tonnen weniger als 2021. Seit 1990 sind die Emissionen damit um 40,4 Prozent gesunken. Nach den Berechnungen des UBA werden damit die Zielwerte des Klimaschutzgesetzes insgesamt eingehalten.
Allerdings ist im Energiesektor ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen: Er liegt im Jahr 2021 um 10,7 Millionen Tonnen höher bei rund 256 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Grund dafür ist, dass trotz der Einsparungen beim Erdgas vor allem der vermehrte Einsatz von Stein- und Braunkohle zur Stromerzeugung die Emissionen ansteigen lässt. Die gute Nachricht: Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien konnte diese Entwicklung dämpfen und stieg gegenüber 2021 um neun Prozent, sodass der Energiesektor sein Emissionsziel für 2022 von 257 Millionen Tonnen knapp einhalten kann.
Verkehrssektor verfehlt die Ziele deutlich
Die Sektoren Verkehr und Gebäude liegen dagegen erneut über den im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten jährlichen Emissionsmengen. Im Verkehr wurden im Jahr 2022 rund 148 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente emittiert. Damit liegen die Treibhausgasemissionen dieses Sektors um rund 1,1 Millionen Tonnen (0,7 Prozent) über dem Wert von 2021 und um rund neun Millionen Tonnen über der gesetzlich festgelegten Obergrenze von 138,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Der Verkehr ist der einzige Sektor, der sowohl sein Ziel verfehlt als auch einen Emissionsanstieg gegenüber dem Vorjahr verzeichnet.
Bei den Gebäuden ist im Jahr 2022 eine Emissionsminderung um knapp sechs Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (minus 5,3 Prozent) auf rund 112 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu verzeichnen. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor wie bereits im Vorjahr die nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz zulässige jährliche Emissionsmenge von 107,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten.
Gemäß Klimaschutzgesetz (§ 8 Abs. 1 KSG) müssen die zuständigen Ministerien nun innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. UBA-Präsident Dirk Messner bringt die Herausforderungen für Deutschland auf den Punkt: „Um die Ziele der Bundesregierung bis 2030 zu erreichen, müssen die Emissionen jetzt jährlich um sechs Prozent gesenkt werden.“
Aufweichung der Ressortverantwortung birgt Risiken
Ob das erreicht werden kann, ist fraglich. Denn die Novelle des Klimaschutzgesetzes geht nach Ansicht des Expertenrats für Klimafragen in die falsche Richtung. Brigitte Knopf, stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, erklärt: „Eine mögliche Aufweichung der expliziten Ressortverantwortung sowie die verschiedenen Überlegungen zur Änderung des Steuerungsmechanismus im Klimaschutzgesetz erhöhen das Risiko zukünftiger Zielverfehlungen.“ Dies sei umso kritischer, als bereits im Zweijahresgutachten des Klimarats vom November 2022 festgestellt wurde, dass die bisher beschlossenen Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen, um das gesetzlich verankerte Ziel einer Minderung der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 zu erreichen.
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mahnt, es müsse sichergestellt werden, dass insbesondere die Sektoren, die ihre Ziele bisher nicht erreichen, auch tatsächlich Maßnahmen ergreifen. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, warnt: „Die von der Regierungskoalition geplante Aufweichung der Sektorziele im Klimaschutzgesetz würde dem entgegenwirken. Sie nimmt den Druck von einzelnen Sektoren, ihre Anstrengungen für den Klimaschutz zu verstärken. Es darf nicht passieren, dass die Sektoren, die heute schon liefern, die Lasten der anderen mittragen müssen. Das wird den enormen Anstrengungen, die die deutsche Energiewirtschaft in den vergangenen Jahren für den Klimaschutz geleistet hat, nicht gerecht.“
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