Mittwoch, 24. Juni 2026

KölnErste Ergebnisse der Wärmeplanung

[02.06.2025] Die Stadt Köln hat Daten zur aktuellen Wärmeversorgung veröffentlicht. Sie zeigen Einsparpotenziale und mögliche künftige Energiequellen.

Domstadt Köln: Bis 2035 soll die Wärmeversorgung klimaneutral werden.

(Bildquelle: 123rf.com)

Die Stadt Köln hat erste Zwischenergebnisse der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht. Diese zeigen detailliert, wie Gebäude derzeit mit Wärme versorgt werden und welche Potenziale es für Einsparungen und den Einsatz erneuerbarer Energien gibt. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für die weitere Planung, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.

Ziel ist es, bis 2035 eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufzubauen. Die Stadt handelt dabei auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), das seit Januar 2024 gilt. Es verpflichtet Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, bis Ende Juni 2026 eine vollständige Wärmeplanung vorzulegen. In Köln betrifft das rund 74 Prozent der Gebäude, die vor 1979 gebaut wurden. Ein Viertel davon hat laut Analyse einen hohen Wärmebedarf von mehr als 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter.

Laut der Pressemitteilung basiert die Wärmeversorgung in Köln zu 76 Prozent auf Erdgas. Fernwärme kommt auf etwa 16 Prozent. Sie ist nur in einzelnen Stadtteilen verfügbar. Die Stadt hat auch geprüft, welche erneuerbaren Quellen künftig genutzt werden könnten. Dazu zählen Umweltenergie wie Luft, Geothermie und Grundwasser, außerdem Wärme aus Abwasser oder aus Kläranlagen. Diese Quellen könnten vor allem bei dezentralen Lösungen eine Rolle spielen.

In vielen Stadtgebieten sehen die Fachleute Einsparpotenziale beim Wärmebedarf von 20 bis 40 Prozent. Grundlage der Analyse waren Daten von Energieversorgerinnen, Netzbetreibern, Schornsteinfegern und Landesbehörden. Auch rund 150 Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung, Energiebranche, Wissenschaft und Verbänden wurden seit Dezember 2024 einbezogen.

Die Wärmeplanung ist Teil des Kölner Ziels „Klimaneutralität 2035“. Sie soll Eigentümerinnen und Eigentümern von Gebäuden eine Entscheidungshilfe für eine treibhausgasarme Wärmeversorgung bieten. Verbindlich ist sie jedoch nicht.





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