Kommunale WärmeplanungVerbände fordern klare Regeln

VKU: Gesetzliche Regelungen erschweren den Ausbau von Fernwärmenetzen.
(Bildquelle: KEA-BW)
Bis spätestens 30. Juni 2026 müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Daran erinnern die Verbände VKU und AGFW Ende Juni in einer Pressemitteilung. Die gesetzliche Vorgabe ist Teil der geplanten Wärmewende. Ziel ist es, die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral zu gestalten.
Pläne sind nicht für Schublade
„Für die Kommunen ist das eine große Herausforderung, aber auch eine wichtige Aufgabe“, sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen bei der Vorstellung eines Gutachtens zu den Kosten verschiedener Heizlösungen. Er warnte jedoch: „Die Pläne sollen nicht in der Schublade verschwinden, sondern müssen auch umgesetzt werden.“ Laut Liebing brauche es dafür einen klaren finanziellen und rechtlichen Rahmen. Andernfalls blieben die Pläne, etwa beim Ausbau von Wärmenetzen, wirkungslos. Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) müsse überarbeitet werden, mit dem Ziel, mehr Praxisnähe zu schaffen.
Fünf Punkte für die Umsetzung
Zusammen mit dem Branchenverband AGFW nennt der VKU fünf Punkte, mit denen die Bundesregierung die Umsetzung der Pläne erleichtern könnte:
- Rechtsklarheit schaffen: Das GEG und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sollen besser aufeinander abgestimmt werden. Kommunen, Stadtwerke sowie Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bräuchten Planungssicherheit.
- Mehr Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) solle auf mindestens 3,5 Milliarden Euro jährlich steigen und bis 2035 verlängert werden. Auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz müsse erneuert werden – mit Blick auf klimaneutrale Gase.
- Bürokratie abbauen: Zu komplizierte Vorschriften – etwa beim Anschluss an Wärmenetze – sollten entfallen oder vereinfacht werden.
- Technologieoffenheit sichern: Alle klimaneutralen Quellen wie Biomasse, Abwärme oder Wasserstoff müssten gleich behandelt werden.
- Fördermittel gezielt einsetzen: Wo Fernwärme laut Plan die beste Lösung ist, sollten keine Fördermittel mehr für Wärmepumpen fließen. Die Technik bliebe erlaubt, würde aber nicht mehr öffentlich bezuschusst. Dekarbonisierungsfahrpläne sollen nur zusammenfassend veröffentlicht werden, um sensible Daten zu schützen.
Austausch alter Heizungen führt zu Mehrkosten
Liebing kritisierte außerdem bestehende gesetzliche Regelungen, die den Ausbau von Fernwärmenetzen erschweren. Vor allem § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie die Wärmelieferverordnung verhinderten Fortschritte im Mietwohnungsbestand. Ein Kurzgutachten des Ingenieurbüros ITG Dresden im Auftrag von AGFW und VKU zeigt, dass der Austausch alter Heizungen fast immer zu Mehrkosten führt. Diese liegen bei etwa 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Dieser Betrag entspreche der neuen Modernisierungsumlage im Gesetz – könne aber bei Fernwärme nicht gleichermaßen genutzt werden.
„Der Spielraum für klimafreundliche Heizlösungen wird dadurch stark eingeschränkt, da die Regelung einseitig den Heizungstausch durch den Vermieter bevorzugt“, sagte AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch. Beim Einbau einer Wärmepumpe könne der Vermieter die Kosten auf die Miete umlegen. Beim Anschluss an ein Wärmenetz sei das nicht möglich. Das benachteilige Technologien wie die Fernwärme.
Zuschläge für den Wechsel zu Fernwärme
VKU und AGFW schlagen deshalb eine Änderung von § 556c BGB vor. So solle auch beim Wechsel zu Fernwärme oder beim Einsatz von Contracting ein Zuschlag von bis zu 50 Cent pro Quadratmeter erlaubt werden. Das würde laut den Verbänden faire Wettbewerbsbedingungen zwischen verschiedenen Heizlösungen schaffen.
In Deutschland macht Wärme rund die Hälfte des Energieverbrauchs aus. Noch stammen rund 80 Prozent aus fossilen Quellen. Stadtwerke und kommunale Energieversorger sehen sich in einer Schlüsselrolle für die Wärmewende. Liebing betonte: „Ohne klare Regeln für die Umsetzung bleibt der Wärmeplan ein Papiertiger. Jetzt ist die Politik am Zug.“
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