Sonntag, 14. Juni 2026

Biogasrat+Kritik an Referentenentwurf

[22.07.2025] Der Biogasrat+ kritisiert den Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote als klimapolitisch und wirtschaftlich unzureichend. Besonders die geplante Abschaffung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe ab 2026 gefährde Investitionen und Erzeugungskapazitäten im Mittelstand.

Der Biogasrat+ übt scharfe Kritik am Referentenentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote.

(Bildquelle: Biogasrat+ e. V.)

Der Biogasrat+ übt scharfe Kritik am Referentenentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote. Der Entwurf, der derzeit im Rahmen einer Verbändeanhörung diskutiert wird, verfehle laut einer Pressemeldung des Verbands zentrale politische und wirtschaftliche Zielsetzungen. Insbesondere mangele es an Planungssicherheit und einem verlässlichen ordnungspolitischen Rahmen für Erzeuger erneuerbarer Kraftstoffe, die bereits erheblich investiert haben oder weitere Investitionen vorbereiten.

Nach Aussage der Geschäftsführerin Janet Hochi wird mit dem geplanten Gesetz weder ein effektiver Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor geleistet noch der Vertrauensschutz für Unternehmen gewahrt, die auf fortschrittliche Biokraftstoffe setzen. Als besonders problematisch bewertet der Verband die vom Bundesumweltministerium vorgesehene Streichung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe ab dem Jahr 2026. Diese Regelung hatte bislang eine wichtige Rolle gespielt, um die Nutzung klimafreundlicher Technologien wie Biogas/Biomethan oder Bio-LNG wirtschaftlich tragfähig zu machen und den Markthochlauf entsprechender Erzeugungskapazitäten zu stützen.

Viele mittelständische Unternehmen haben laut Biogasrat+ in den letzten Jahren unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen dreistellige Millionenbeträge in neue Anlagen investiert oder bestehende umgerüstet. Die Doppelanrechnung sei dabei nicht nur Anreiz, sondern teils vertraglich fixierte Grundlage für die Finanzierung gewesen. Ihre ersatzlose Streichung könnte zu Sonderkündigungen durch Banken führen – mit möglichen Insolvenzen und dem Verlust dringend benötigter Produktionskapazitäten.

Der Verband fordert daher eine Verlängerung der Doppelanrechnung bis mindestens 2033, um Planungssicherheit zu gewährleisten und dem erklärten politischen Ziel der Technologieoffenheit gerecht zu werden. Andernfalls drohe ein Rückschlag für den Klimaschutz im Verkehrssektor sowie ein struktureller Schaden für die mittelständisch geprägte Branche der erneuerbaren Kraftstoffe in Deutschland.

Der Biogasrat+ kündigt an, in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf konkrete Änderungsvorschläge zu unterbreiten, die Investitionen sichern, Wettbewerbsbedingungen verbessern und einen realistischen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Verkehr leisten sollen. Die vollständige Stellungnahme soll in Kürze auf der Website des Verbands veröffentlicht werden.



Stichwörter: Bioenergie, Politik, Biogasrat+


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