Baden-WürttembergPflicht zur Wärmeplanung ausgeweitet

Die Novelle des KlimaG BW verpflichtet ausnahmslos alle Gemeinden, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl, zum Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung.
(Bildquelle: KEA-BW)
Wie die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) mitteilt, ist das novellierte Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) am 6. August in Kraft getreten. Damit setzt das Land bundesrechtliche Vorgaben zum Wärmeplanungsgesetz und zum Klimawandelanpassungsgesetz um. Zentrale Neuerung ist die Ausweitung der Pflicht zur Wärmeplanung: Alle Gemeinden, unabhängig von der Einwohnerzahl, müssen künftig einen Wärmeplan erstellen. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Bestehende Wärmepläne genießen Bestandsschutz. Die Pläne sind bis spätestens 30. Juni 2028 einzureichen und werden anschließend von den Regierungspräsidien geprüft.
Neben der Wärmeplanung schreibt das Gesetz vor, dass Stadtkreise, Große Kreisstädte und Landkreise Klimaanpassungskonzepte erarbeiten müssen. Landkreise sind zusätzlich verpflichtet, solche Konzepte für die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte zu erstellen. Ziel ist es, Strategien zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels systematisch zu entwickeln. Unterstützung erhalten die Kommunen vom Kompetenzzentrum Klimawandel der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), das Schulungen und Fachinformationen bereitstellt.
Neu geregelt ist auch die Dekarbonisierung der Wärmenetze: Betreiber bestehender und neuer Netze müssen diese schrittweise auf Klimaneutralität umstellen, spätestens bis Ende 2040. Außerdem enthält das Gesetz einen neuen Abschnitt mit detaillierten Vorgaben zum Ablauf der Wärmeplanung, etwa zur Eignungsprüfung von Gebieten, zur Einteilung in Wärmeversorgungsräume und zur Darstellung von Versorgungsoptionen bis zum Zieljahr 2040.
Die Landesregierung gleicht die zusätzlichen Aufgaben finanziell aus. Informationen zu den Änderungen stellt die KEA-BW auf ihrer Webseite bereit. Dort finden Kommunen neben dem Gesetzestext auch Erläuterungen zu weiteren Themen wie dem Klima-Berücksichtigungsgebot, Klimamobilitätsplänen, dem CO2-Schattenpreis, nachhaltigem Bauen sowie den erweiterten Befugnissen der Regierungspräsidien.
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