Deutscher LandkreistagÄnderungen an KRITIS-Dachgesetz gefordert

Angesichts der jüngsten Anschläge auf das Stromnetz in Berlin fordert der Deutsche Landkreistag Nachbesserungen am KRITIS-Dachgesetz.
(Bildquelle: adobestock)
Der Deutsche Landkreistag sieht in dem Stromausfall im Berliner Südwesten ein deutliches Warnsignal für die Verwundbarkeit zentraler Versorgungsstrukturen. Wie der Verband berichtet, habe der Vorfall gezeigt, wie rasch auch ein regional begrenztes Ereignis das öffentliche Leben und essenzielle Funktionen der Daseinsvorsorge massiv beeinträchtigen könne.
Nach Angaben des Landkreistages halten die Landkreise als Träger des Katastrophenschutzes seit Jahren Strukturen für außergewöhnliche Lagen vor. Dazu gehören eingerichtete Krisenstäbe, Alarm- und Einsatzplanungen sowie die abgestimmte Zusammenarbeit mit Feuerwehren, Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz. Besonders schutzbedürftige Einrichtungen wie Leitstellen, Krankenhäuser sowie Wasser- und Abwasseranlagen seien in der Regel mit Notstromversorgungen und Notfallkonzepten ausgestattet. Ergänzend würden vielerorts Anlaufstellen für die Bevölkerung, sogenannte Katastrophenschutz-Leuchttürme, Notunterkünfte und Informationspunkte vorbereitet, um bei länger andauernden Ausfällen Versorgung und Kommunikation sicherzustellen.
Präsident Landrat Achim Brötel wies laut Landkreistag darauf hin, dass Resilienz kein statischer Zustand sei. Zwar seien die Landkreise auch in Krisen handlungsfähig, dennoch müssten Vorsorge und Abläufe kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt werden. Dazu zählten regelmäßige Übungen, die Fortschreibung von Notfallplänen und der Ausbau technischer Redundanzen. Voraussetzung dafür sei eine verlässliche Finanzierung des Katastrophenschutzes sowie eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Landkreistag Änderungen am Entwurf des sogenannten KRITIS-Dachgesetzes, das den Schutz Kritischer Infrastrukturen regeln soll. Dem Verband zufolge ist der vorgesehene Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern, ab dem Betreiber den gesetzlichen Anforderungen unterliegen, zu hoch angesetzt. Brötel argumentiert, dass ein Großteil der Bevölkerung und der Betriebe von Versorgern unterhalb dieser Grenze abhängig sei, insbesondere in ländlichen Regionen, und damit derzeit nicht ausreichend erfasst werde.
Diese Sicherheitslücken müssten im laufenden parlamentarischen Verfahren geschlossen werden, so der Landkreistag weiter. Vorsorgepflichten, Meldewege und Mindeststandards müssten bundesweit einheitlich und flächendeckend wirken. Zudem solle der Bereich Staat und Verwaltung ausdrücklich in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden, da auch die öffentliche Verwaltung Teil der kritischen Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens sei.
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