Donnerstag, 3. September 2026

Bundesregierung/VKUWindenergie-auf-See-Gesetz beschlossen

[03.09.2026] Das Bundeskabinett hat die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen. Der VKU begrüßt die geplante effizientere Nutzung der Netzanbindungen, fordert beim Ausbau der deutschen Seeflächen aber mehr Augenmaß.

Das Bundeskabinett hat jetzt die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen.

(Bildquelle: Offshore Wind Kommunikation)

Das Bundeskabinett hat am gestern den Entwurf für ein neues Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) beschlossen. Wie die Bundesregierung berichtet, soll die Novelle den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie kosteneffizienter gestalten und zugleich Planungs- und Investitionssicherheit schaffen.

Die Ausbauziele für die Windenergie auf See bleiben unverändert. Der Gesetzentwurf richtet den Ausbau jedoch stärker auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit aus. Die Bundesregierung sieht Offshore-Windenergie als wichtigen Bestandteil einer sicheren und zunehmend unabhängigen Energieversorgung. Zugleich sollen die Rahmenbedingungen Investitionen in neue Anlagen attraktiver machen.

Ein zentraler Ansatz betrifft die Netzanbindung der Windparks. Die Bundesregierung will die Systemkosten senken und die vorhandenen Netzanschlüsse besser auslasten. Dafür soll die zulässige Betriebsdauer von Offshore-Anlagen von 25 auf 35 Jahre steigen. Zudem führt der Entwurf analog zur geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sogenannte Contracts for Difference (CfD) ein. Sie sichern Betreibern einen Mindeststrompreis. Erzielen die Anlagen höhere Erlöse, sollen diese darüber hinausgehenden Einnahmen abgeschöpft werden und den Bundeshaushalt entlasten.

VKU begrüßt Novelle

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Novelle grundsätzlich, sieht bei der Dimensionierung des Offshore-Ausbaus aber weiteren Korrekturbedarf. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erklärte: „Wir wollen mehr Offshore-Windenergie. Kommunale Unternehmen engagieren sich bereits als Erzeuger und Abnehmer von grünem Offshore-Strom. Gleichzeitig müssen wir den Ausbau so gestalten, dass er volkswirtschaftlich sinnvoll bleibt.“

Positiv bewertet der Verband insbesondere die geplante stärkere Überbauung der Offshore-Erzeugungsleistung im Verhältnis zu den Netzanschlüssen. Dadurch könnten die teuren Stromleitungen zur Anbindung der Windparks besser ausgelastet und auch die vorhandene Infrastruktur an Land effizienter genutzt werden.

Der VKU warnt zugleich vor einer zu dichten Bebauung der deutschen Seeflächen. Stehen Windparks zu dicht beieinander, können sich die Anlagen gegenseitig verschatten. Dadurch sinken die Stromerträge, während gleichzeitig mehr Netzinfrastruktur erforderlich werden kann. Der Verband fordert deshalb, den Ausbau stärker an den tatsächlich erzielbaren Strommengen und den gesamten Systemkosten auszurichten. „Entscheidend ist nicht allein die installierte Leistung, sondern wie viel Strom tatsächlich erzeugt und in das Energiesystem integriert wird“, sagte Liebing. „Jeder Euro, den wir für Offshore-Netze ausgeben, muss sich am Ende im Energiesystem rechnen. Deshalb brauchen wir einen Ausbau mit Augenmaß und größtmögliche Systemoptimierung.“

Mehr Wettbewerb senkt Risiken

Der VKU hatte sich für eine Absenkung des Ausbauziels in deutschen Gewässern von 70 auf rund 50 Gigawatt ausgesprochen (wir berichteten). Positiv sieht der Verband daher die geplante stärkere Einbindung von Projekten in den Hoheitsgewässern europäischer Partnerländer. Diese Öffnung könne den Druck auf die deutschen Seeflächen verringern.

Auch bei den Ausschreibungen fordert der VKU Änderungen. Nach Einschätzung des Verbands gingen Zuschläge in den vergangenen Jahren vor allem an wenige große Marktteilnehmer. Er plädiert deshalb für kleinere Ausschreibungsflächen mit höchstens einem Gigawatt Netzanschlusskapazität und für eine breitere Verteilung der Flächen. „Offshore-Wind darf kein Markt für wenige große Anbieter sein. Mehr Wettbewerb senkt Risiken und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Projekte tatsächlich umgesetzt werden“, sagte Liebing.

Neben den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen enthält der Gesetzentwurf weitere Vorgaben. Bei der Umsetzung des europäischen Net-Zero Industry Acts (NZIA) sollen unter anderem Kriterien für Cyber-Sicherheit und Widerstandsfähigkeit berücksichtigt werden. Damit will die Bundesregierung einseitige Abhängigkeiten von Drittstaaten begrenzen. Der Meeresnaturschutz soll zugleich Bestandteil der Genehmigungsverfahren bleiben.





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