BDEW/VKUKritik am BNetzA-Entwurf

Der BDEW und VKU wenden sich gemeinsam gegen den Entwurf der Bundesnetzagentur zur künftigen Kapitalverzinsung von Gasnetzbetreibern.
(Bildquelle: adobestock)
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) wenden sich gemeinsam gegen den Entwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur künftigen Kapitalverzinsung von Gasnetzbetreibern. Wie die Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme mitteilen, sehen sie durch die vorgesehenen Zinssätze die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber gefährdet.
Die Bundesnetzagentur hatte Mitte August 2026 einen Festlegungsentwurf für einen pauschalierten Kapitalverzinsungssatz veröffentlicht. Die sogenannte WACC-Rate (Weighted Average Cost of Capital) soll ab der fünften Regulierungsperiode für Gas von 2028 bis 2032 gelten. Vorgesehen sind ein Eigenkapitalzinssatz vor Steuern von 5,76 Prozent und ein Fremdkapitalzinssatz von 2,43 Prozent. Daraus ergibt sich eine WACC-Rate von 3,76 Prozent. Die Behörde geht dabei pauschal von einer Finanzierung mit 40 Prozent Eigen- und 60 Prozent Fremdkapital aus.
Werte zu niedrig
BDEW und VKU halten diese Werte für zu niedrig. Nach Angaben der Verbände liegt die vorgesehene Gesamtkapitalverzinsung etwa 1,5 Prozentpunkte unter dem europäischen Durchschnitt. Auch der Eigenkapitalzins von 5,76 Prozent entspreche nicht den Erwartungen von Investoren. Besonders kritisch bewerten die Verbände den Fremdkapitalzins. Dieser liege ihrer Darstellung zufolge rund einen Prozentpunkt unter den derzeitigen Refinanzierungsbedingungen bestehender Kredite und Darlehen.
Die Bundesnetzagentur begründet ihre Berechnung unter anderem mit methodischen Anpassungen gegenüber der laufenden Regulierungsperiode. So wurde der Betrachtungszeitraum für den risikofreien Zinssatz auf fünf Jahre verkürzt. Damit soll nach Angaben der Behörde die Zinswende seit 2022 berücksichtigt werden. Bei der Ermittlung der Risikoprämie setzt die BNetzA zudem auf mehrere Vergleichsportfolios und mehrjährige Durchschnittswerte. Ziel sei eine angemessene Verzinsung, die Investitionen finanzierbar und für Kapitalgeber attraktiv halte und zugleich Verbraucher vor überhöhten Netzentgelten schütze.
Anhebung der Kapitalverzinsung
BDEW und VKU fordern hingegen, die Kapitalverzinsung anzuheben und die Ermittlung der Zinssätze nachvollziehbarer zu begründen. Zudem sprechen sie sich für einen höheren Wagniszuschlag und eine Anpassung des Fremdkapitalzinses an die aktuelle Finanzierungssituation aus. Die endgültige Festlegung sollte aus ihrer Sicht deshalb erst Anfang 2027 erfolgen.
BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae warnt vor verminderten Investitionen in die Gasnetze. Mit den vorgesehenen Konditionen werde es für Betreiber schwieriger, Kapital für die Transformation der Infrastruktur zu beschaffen. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing verweist insbesondere auf den Fremdkapitalzins von 2,43 Prozent, der nach Einschätzung des Verbands die tatsächlichen Finanzierungskosten der Netzbetreiber nicht ausreichend abbilde. Eine realitätsnahe Verzinsung liege auch im Interesse der Verbraucher, da fehlende Investitionen den Umbau der Netze verteuern könnten, argumentiert der VKU.
Die Konsultationsfrist zum Entwurf endete am 14. September 2026. Nach dem derzeitigen Zeitplan der Bundesnetzagentur soll die endgültige Festlegung zur Kapitalverzinsung für Gasnetzbetreiber Ende 2026 erfolgen.
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