EEG-/KWK-ÄnderungsgesetzBranche spricht von positiven Signalen

Solar- und Bioenergiebranche bewerten EEG- und KWKG-Änderungsgesetze positiv.
(Bildquelle: Helmuth Ziegler / pixelio.de)
Der Bundestag hat jetzt in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und zum Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) verabschiedet. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) begrüßt die jüngsten Nachbesserungen am EEG: „Das vom Bundestag verabschiedete EEG-Änderungsgesetz stärkt die Solarenergie. Es lohnt sich wieder in die Photovoltaik (PV) zu investieren“ heißt es in einer Pressemeldung des Verbands. Der BSW Solar geht sogar davon aus, dass die Anzahl neu installierter Solarstromanlagen im Jahr 2017 erstmals seit fünf Jahren wieder spürbar wachsen wird. BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig sagt: „Verbesserte Förderkonditionen, geringere Abgaben und eine höhere Investitionssicherheit dürften den Inlandsmarkt für Solarstromanlagen und Batteriespeicher beleben. Hinzu kommen die weiterhin sehr guten Finanzierungskonditionen und die aktuell niedrigen Kosten für den Bezug hochwertiger Solarmodule und Speicher.“ Diese Kombination bilde die Basis für attraktive Projektrenditen. Deshalb erwartet der Verband ein deutlich steigendes Interesse bei Eigenheimbesitzern, Gewerbe und Handwerk. Die massiven Kostensenkungen bei der Photovoltaik und die dramatische Verschärfung des Klimaproblems hätten die politische Bereitschaft zur Wiederherstellung geeigneter Investitonsbedingungen in Deutschland befeuert, so die Einschätzung des Verbandes. Körnig fordert aber auch eine deutliche Anhebung der Ausbauziele und die Abschaffung weiterer Wachstumsbremsen wie etwa die Diskriminierung von Solaren Mieterstromangeboten. Laut dem Verband enthält das Änderungsgesetz unter anderem Anschlussregelungen zum Bestandsschutz beim Eigenverbrauch sowie verbesserte Konditionen für den Betrieb bivalenter Speicher. Auch Udo Möhrstedt, Gründer und Vorstandsvorsitzender des Unternehmens IBC Solar, sieht im EEG 2017 eine gute Grundlage für ein Wachstum der Photovoltaik im kommenden Jahr: „Niemals war Photovoltaik so günstig wie heute. Zum ersten Mal seit 2010 wird bei der Solarenergie nicht weiter ausgebremst, sondern beschleunigt.“ Als wichtige Verbesserungen des EEGs nennt Möhrstedt die Abschaffung der anteiligen EEG-Umlage für gewerblich eigenverbrauchten Strom sowie die Abschaffung der Zölle und des Mindestimportpreises auf Solarmodule. Auch die Bioenergieverbände und der Deutsche Bauernverband melden, es seien wichtige Verbesserungen für die Betreiber von Bioenergieanlagen erreicht worden. So sei beispielsweise eine Regelung gefunden worden, nach der eine Befreiung von der Stromsteuer für die Betreiber nicht unweigerlich zum Verlust der EEG-Vergütung führe. Vielmehr werde künftig die EEG-Vergütung um die Höhe der Stromsteuerbefreiung verringert, sodass Anlagen mit Stromsteuerbefreiung weder besser noch schlechter dastünden als andere Anlagen. Für mehrere Hundert Anlagenbetreiber bleibe so der zugesicherte Investitions- und Vertrauensschutz gewahrt. Die Betroffenen hätten ansonsten ihre EEG-Vergütung verloren. Auch habe der Bundestag die aus Sicht der Verbände überzogenen Strafen für Betreiber, die ihre Meldepflichten beim Anlagenregister verletzen, abgemildert. Die Sanktionen seien sogar für den gesamten Zeitraum seit Inkrafttreten des EEG 2014 reduziert worden. Auch würde bei Vererbung einer bestehenden Anlage künftig die Befreiung von der EEG-Umlage für eigenverbrauchten Strom erhalten bleiben. Vertane Chancen sieht die Bioenergiebranche in Bezug auf die Pflicht zur gasdichten Abdeckung neuer Gärproduktlager, für Biogasanlagen, die gewerbliche und industrielle Abfälle verwerten, und für Altholzkraftwerke, deren Situation weiterhin ungeklärt bleibe. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) begrüßt, dass die Erneuerbaren künftig Vorrang vor fossilen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen haben, die Anreize zur Flexibilisierung der bisher oft starren KWK sowie die Beseitigung der Doppelbelastung von bivalent betriebenen Speichern mit der EEG-Umlage. So soll für den Teil des Stroms, den Speicher aus dem Netz beziehen und dorthin zurück speichern, künftig keine EEG-Umlage mehr gezahlt werden. Lediglich für den Teil des Stroms, der zum Zwecke des Eigenverbrauchs gespeichert wird, soll die EEG-Umlage weiterhin fällig werden.
http://www.ibc-solar.de
http://www.bioenergie.de
http://www.fachverband-holzenergie.de
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