Mittwoch, 7. Januar 2026

BMWEEnergiepaket beschlossen

[12.08.2025] Die Bundesregierung hat ein umfassendes Energiepaket beschlossen, das Entlastungen für Verbraucher und Unternehmen, den Ausbau erneuerbarer Energien sowie mehr Verbraucherschutz bringen soll.

Das Bundeskabinett hat sechs zentrale Gesetzesvorhaben des von Katharina Reiche geleiteten Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie beschlossen.

(Bildquelle: Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie)

Das Bundeskabinett hat sechs zentrale Gesetzesvorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) beschlossen. Wie das BMWE mitteilt, ist es das Ziel, Unternehmen und private Haushalte zu entlasten, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und den Verbraucherschutz zu stärken. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach von einem „umfangreichen Paket“, das Raum für Innovationen und Investitionen schaffen solle.

Ein Kernpunkt ist die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Davon sollen sowohl große Industrieunternehmen als auch Mittelständler und private Haushalte profitieren. Die Bundesregierung rechnet mit einer jährlichen Entlastung von rund 3,4 Milliarden Euro. Für einen Vierpersonenhaushalt entspricht das, je nach Verbrauch, einer Ersparnis zwischen 30 und 60 Euro im Jahr. Da auch Gaskraftwerke entlastet werden, könnte der Schritt indirekt zu sinkenden Strompreisen beitragen.

Weitere Gesetze

Ein weiteres Gesetz beschleunigt laut BMWE Genehmigungen für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher. Projekte dieser Art sollen künftig als Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse gelten, was ihnen im Genehmigungsverfahren Vorrang verschafft. Planfeststellungsverfahren für Wärmeleitungen werden vereinfacht, und der Bau von Großwärmepumpen könne schneller starten. Auch für Wärmespeicher gebe es nun klare Genehmigungsregeln. Verfahren werden digitalisiert, verbindliche Fristen für Behörden eingeführt. Zudem müssen Geothermieunternehmen künftig Deckungsvorsorge auch für mögliche Bergschäden nachweisen.

Ein drittes Gesetz setzt Teile der EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III in nationales Recht um. Es betrifft vor allem Windenergie auf See und den Ausbau von Stromnetzen. Für bestimmte Flächen und Gebiete gelten künftig vereinfachte Zulassungsverfahren, um Projekte schneller und rechtssicher umsetzen zu können.

Verbraucherschutz stärken

Die EnWG-Novelle 2025 schließlich stärke den Verbraucherschutz im Energiebereich. Stromlieferanten, die Haushaltskunden beliefern, müssen sich künftig gegen Preisrisiken absichern, um extreme Preissprünge wie in der Energiekrise 2022/2023 zu verhindern. Neu eingeführt wird zudem das sogenannte Energy Sharing: Privatpersonen oder Gesellschaften können lokal erzeugte Energie direkt gemeinsam nutzen, etwa mit Nachbarn. Auch der Smart Meter Roll-out soll beschleunigt werden, indem Messstellenbetreibern die Kooperation erleichtert wird.

Mit diesen Beschlüssen setzt die Bundesregierung laut BMWE zentrale Punkte ihres Sofortprogramms und des Koalitionsvertrags um. Reiche betonte, es brauche darüber hinaus weitere mutige Reformen, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern.





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