Donnerstag, 26. Februar 2026

LausitzEU genehmigt Entschädigung für Kohleausstieg

[24.11.2025] Die EU-Kommission hat die Entschädigungsregelung für den Braunkohleausstieg der LEAG genehmigt und damit Milliardenhilfen für die Lausitz freigegeben. Für Brandenburg und Sachsen bedeutet das Planungssicherheit beim Strukturwandel und bei der Rekultivierung der Tagebaue.

Die Entschädigungen sollen unter anderem für Projekte genutzt werden, die eine alternative Energielandschaft aufbauen.

(Bildquelle: LEAG)

Die Europäische Kommission hat die Entschädigung für den Braunkohleausstieg der Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG) gebilligt. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, ist damit ein Betrag von bis zu 1,75 Milliarden Euro beihilferechtlich abgesichert. Grundlage sind Anpassungen am Kohleverstromungsbeendigungsgesetz und am öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Unternehmen, die der Bundestag zuvor beschlossen hatte.

Wie das Ministerium weiter berichtet, bewertet die Kommission die Stilllegung sämtlicher LEAG-Kraftwerke als vereinbar mit dem Binnenmarkt. Die Prüfung galt als besonders komplex, weil die Abschaltung der Anlagen gestaffelt bis 2038 erfolgen soll und Prognosen zu entgangenen Gewinnen schwerer zu treffen waren. Während die Entschädigungen für RWE bereits 2023 genehmigt wurden, zog sich das Verfahren für die LEAG länger hin.

Verlässliche Perspektiven

Die Bundeswirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) spricht von einem entscheidenden Signal für die Lausitz. Die Genehmigung gebe der Region verlässliche Perspektiven für Strukturwandel, neue Arbeitsplätze und die Rekultivierung der Tagebaulandschaften. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) bezeichnet die Entscheidung als überfällig und betont den Einsatz seines Landes für die Umsetzung des Kohlekompromisses. Auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sieht laut der Mitteilung einen wichtigen Schritt für Beschäftigte, Rekultivierung und regionale Stabilität.

Der LEAG zufolge stärkt die Genehmigung die finanzielle Basis für Folgekosten des Tagebaus, Sozialverpflichtungen und entgangene Erträge. LEAG-CEO Adi Roesch hebt hervor, dass die Mittel in die Vorsorgegesellschaften der Länder Brandenburg und Sachsen fließen, in denen seit 2019 ein Sondervermögen für die Wiedernutzbarmachung aufgebaut werde. Zugleich schaffe die Entschädigung Spielraum für neue Perspektiven der Belegschaft sowie für Projekte wie die GigawattFactory, die eine alternative Energielandschaft aufbauen soll. Der Konzernbetriebsrat sieht im Abschluss des Prüfverfahrens eine nötige Entlastung für langjährige Beschäftigte und fordert neue Chancen für die jüngere Generation.

Modell umfasst mehrere Auszahlungsstufen

Den Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge umfasst das genehmigte Modell mehrere Auszahlungsstufen. Zum Jahresende erhält die LEAG zunächst rund 377 Millionen Euro als Erstattung bereits geleisteter Vorauszahlungen in die Vorsorgegesellschaften. Von 2025 bis 2029 folgen jährliche Raten von 91,5 Millionen Euro, die zusätzliche Rekultivierungs- und Sozialkosten abdecken. Bis spätestens 2042 können weitere Zahlungen hinzukommen, wenn die Bundesnetzagentur entgangene Gewinne infolge der vorgezogenen Stilllegung feststellt. Die Berechnung richtet sich nach den im angepassten KVBG verankerten Formeln.

Damit summiert sich die mögliche Unterstützung des Bundes auf bis zu 1,75 Milliarden Euro, also genau jene Summe, die 2020 unter Beihilfevorbehalt vereinbart wurde. Als nächster Schritt soll der öffentlich-rechtliche Vertrag noch in diesem Jahr unterzeichnet werden, damit die ersten Mittel fristgerecht zum Jahresende ausgezahlt werden können.





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