Mittwoch, 19. November 2025

ÖkostromumlageEU genehmigt Industrie-Rabatte

[26.11.2014] Ökostrom-Rabatte sind mit dem EU-Recht vereinbar, urteilt die EU-Kommission. Stromintensive Unternehmen müssen aber einen Teilbetrag der Beihilfen zurückzahlen.
Die Ökostrom-Rabatte für stromintensive Unternehmen sind größtenteils rechtens.

Die Ökostrom-Rabatte für stromintensive Unternehmen sind größtenteils rechtens.

(Bildquelle: ThyssenKrupp)

Die EU-Kommission hat gestern (25. November 2014) die Beihilfen für stromintensive Unternehmen, die im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zwischen den Jahren 2012 und 2014 gewährt wurden, genehmigt. Ein kleiner Teil der Befreiungen war jedoch höher als nach den EU-Beihilfevorschriften zulässig, so die Kommission. Um Wettbewerbsverfälschung zu beseitigen, müssten die Empfänger die darüber hinausgehenden Beträge nun zurückzahlen. Die EU hatte Ende vergangenen Jahres ein förmliches Hauptprüfverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Der damalige Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia wollte damit klären, ob die Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen auf Grundlage des EEG 2012 den Wettbewerbsbedingungen entsprechen (17755+wir berichteten). Diese Bedenken sind nun vom Tisch. „Wir müssen erneuerbare Energien fördern und ihre solide Finanzierung sicherstellen“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Dabei muss gewährleistet sein, dass der von den kleinen und mittleren Unternehmen und Verbrauchern geforderte Beitrag zu dieser Finanzierung fair ist. Gleichzeitig müssen wir die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie schützen.“ Der jetzige Beschluss werde diesen Anforderungen gerecht.
Der Beschluss der EU-Kommission bezieht sich nicht auf die Teilbefreiungen, die auf der Grundlage des EEG 2014 für das Jahr 2015 gewährt wurden. Für diese hatte die Kommission bereits im Juli 2014 einen Genehmigungsbeschluss erlassen (19392+wir berichteten).





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