AEEFortschritte bei Flächen-Ausweisungen

Hessen und Bremen haben ihre für 2027 vorgesehenen Zwischenziele bereits übertroffen.
(Bildquelle: AEE)
Für den Ausbau der Windenergie und der Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden in Deutschland zunehmend Flächen ausgewiesen, um das Ziel von rund 80 Prozent Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch bis 2030 zu erreichen. Wie die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) in einem neuen Hintergrundpapier berichtet, waren Ende 2024 etwas mehr als ein Prozent der Bundesfläche als Windenergiegebiete ausgewiesen, effektiv nutzbar waren davon jedoch nur rund 0,73 Prozent.
Grundlage der Bewertung sind unter anderem Daten des Bund-Länder-Kooperationsausschusses. Demnach sollen bis 2030 insgesamt zwei Prozent der Bundesfläche für den Ausbau erneuerbarer Energien zur Verfügung stehen. Hessen und Bremen haben ihre für 2027 vorgesehenen Zwischenziele bereits übertroffen. Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz befinden sich laut Bericht auf einem Kurs, der das Erreichen oder teilweise sogar Übertreffen der Zielmarken erwarten lässt. In mehreren anderen Ländern besteht dagegen weiterhin Nachholbedarf bei der Flächenausweisung.
Fortschritte beim tatsächlichen Ausbau
Beim tatsächlichen Ausbau der Windenergie zeigen sich ebenfalls Fortschritte, aber auch Lücken. Das für 2024 gesetzte Zwischenziel von 69 Gigawatt installierter Leistung wurde um 5,4 Gigawatt verfehlt. Gleichzeitig verdoppelten sich die Genehmigungen gegenüber dem Vorjahr auf bundesweit 14,5 Gigawatt. Nordrhein-Westfalen nahm dabei mit 5,6 Gigawatt genehmigter Leistung eine Spitzenposition ein. Im ersten Halbjahr 2025 kamen bundesweit weitere 8,4 Gigawatt hinzu. Zudem konnte die durchschnittliche Dauer von Genehmigungsverfahren von 10,8 auf 9,8 Monate verkürzt werden.
Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen existieren keine verbindlichen Flächenziele. Der Ausbau hängt laut AEE von regionalen Flächenverfügbarkeiten, der Wirtschaftlichkeit der Projekte und kommunalen Planungsentscheidungen ab. Der Bund beeinflusst die Standortwahl über bauplanungsrechtliche Regelungen, indem etwa Anlagen auf Konversionsflächen, entlang von Autobahnen und Schienenwegen oder in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten privilegiert werden. Ergänzend werden besondere Konzepte wie Agri-Photovoltaik gefördert.
Ausweisung liegt bei Kommunen
Die Länder können über Landesentwicklungs- oder Regionalpläne Vorranggebiete für Solarparks festlegen, die konkrete Flächenausweisung liegt jedoch überwiegend bei den Kommunen. Ende 2024 waren rund 0,1 Prozent der Bundesfläche mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen belegt. Nach Einschätzung der AEE könnte dieser Anteil bis 2040 auf etwa 0,5 Prozent ansteigen.
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