Samstag, 20. Dezember 2025

VKUKritik an EnWG-Novelle

[17.12.2012] Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert den vom Bundesrat angenommenen Gesetzentwurf zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften (EnWG).

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) äußert sich kritisch zu dem jetzt vom Deutschen Bundesrat angenommenen Gesetzentwurf zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften (EnWG). Laut VKU hat der Bundesrat mit der EnWG-Novelle die Entschädigungsregelungen für eine verzögerte oder gestörte Netzanbindung von Offshore-Windparks mittels einer weiteren Umlage beschlossen. Dadurch kommen auf die Verbraucher Mehrkosten von maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde zu. „Die Politik darf die Bürger nicht im Dunkeln stehen lassen und muss die neue Umlage erklären“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. „Nur mit mehr Transparenz und ehrlicher Kommunikation der Umlage bekommen wir die Akzeptanz, die wir für die Energiewende so dringend brauchen.“ Die Bürger müssen auch darüber aufgeklärt werden, dass sie mit weiter steigenden Umlagen rechnen müssen. Um die Offshore-Umlage fristgerecht an die Verbraucher weiterzugeben, benötigen die Energieversorger laut Reck sechs Wochen Vorlaufzeit. Dies werde durch das Inkraftttreten der Umlage am 1. Januar 2013 erschwert. Wie der VKU weiter mitteilt, geht mit der EnWG-Novelle überdies eine Neuregelung der Versorgungssicherheit einher. Die Übertragungsnetzbetreiber haben dabei mehr Eingriffsmöglichkeiten auf Erzeugungsanlagen. Zudem werde das Recht des Kraftwerksbetreibers, seine Anlage stillzulegen, stark eingeschränkt. Dies reiche bis hin zu einem Stilllegungsverbot für so genannte systemrelevante Kraftwerke. „Der aktuelle Beschluss ist ein Eingriff in die Eigentumsrechte der Unternehmen, der den Wettbewerb am Energiemarkt weiter einschränkt, anstatt ihn zu stärken“, kritisiert der VKU-Geschäftsführer. Nach VKU-Angaben hat der Gesetzgeber bei der Novelle keine detaillierten Regelungen für die Vergabe von Konzessionen geschaffen. Reck: „Die derzeitige Gerichtspraxis führt zu massiven Einschränkungen der kommunalen Spielräume und Rechtsunsicherheit.“





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