BWELNG-Tempo auch für Windkraft
Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) sieht die Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich vor. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) begrüßt den Vorstoß und mahnt gleichzeitig Änderungen an. In erster Instanz sind seit der letzten Gesetzesinitiative zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren für Infrastrukturvorhaben die Oberverwaltungsgerichte für derartige Verfahren zuständig. Der Referentenentwurf des BMJ setzt hier an und bringt weitere Vorschläge zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ein, welche eine Beschleunigung der Verfahren erreichen sollen. „Hier wird eine Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren, auch in Bezug auf Windenergieprojekte angestrebt. Dadurch würde die Planungssicherheit der Projektierer verbessert. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Die Vorschläge im Referentenentwurf bieten eine gute Grundlage, um dieses Ziel zu erreichen. In einigen Punkten gibt es aber aus unserer Sicht noch Anpassungs- und Präzisierungsbedarf“, erklärt BWE-Präsident Hermann Albers.
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen für „besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben“ gelten. Dass dabei die Windenergie ausdrücklich benannt wird, ist laut BWE sehr positiv. In der Folge werde auch ein früher erster Termin für die Verfahren angemahnt. Ein weiterer begrüßenswerter Punkt sei die Feststellung, dass das Gericht Mängel im Genehmigungsverfahren außer Acht lassen darf, wenn deren Behebung in absehbarer Zeit offensichtlich erfolgen kann und wird. Ebenso werden die Gerichte angehalten, bei einer Folgenabwägung die Bedeutung von Infrastrukturmaßnahmen besonders zu berücksichtigen, wenn diese Maßnahmen laut einem Bundesgesetz im überragenden öffentlichen Interesse liegen – wie es bei erneuerbaren Energien durch das EEG inzwischen der Fall ist.
Der BWE fordert dennoch in einigen Punkten zu Änderungen auf. So sollte nach Ansicht des Verbands beispielsweise eine Monatsfrist für die Begründung und Einlegung von Rechtsbehelfen Dritter im Eilverfahren gegen Zulassungsentscheidungen eingeführt werden. Im Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes von verflüssigtem Erdgas (LNGG) ist diese Regelung bereits enthalten. Ebenso sollte laut BWE eine Monatsfrist für die Begründung des Widerspruchs gegen eine Zulassungsentscheidung gelten und der Widerspruch bei Nichteinhaltung dieser Frist automatisch als zurückgenommen gelten. Weitere Punkte, die der BWE anmahnt, sind unter anderem die Einführung von Fristen für die Verfahrensdauer, eine Hinweispflicht für etwaige Genehmigungsmängel in Hauptsache und Eilverfahren sowie die Feststellung, dass auch Anfechtungsklagen Dritter als zurückgenommen gelten, wenn sie nicht innerhalb von zehn Wochen begründet werden. „Nur mit den erneuerbaren Energien kann die deutsche Energieversorgung kostengünstig, nachhaltig und vor allem sicher aufgestellt werden. Wir brauchen daher das LNG-Tempo auch für Erneuerbaren-Projekte“, so Albers abschließend.
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