Freitag, 21. November 2025

BDEW / VKULob für Stadtwerke-Schutzschirm

[17.03.2023] BDEW und VKU begrüßen einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Stabilisierung des Energiehandels. Demnach sollte die Bundesregierung bestehende Instrumente dringend anpassen.

Mit dem Ziel, den Energiehandel zu stabilisieren, setzen sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schon seit Längerem bei der Bundesregierung für einen Schutzschirm für Stadtwerke und Endverteilungsunternehmen ein. Unterstützung erhalten die beiden Verbände jetzt auch von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten. In einem am 16. März 2023 veröffentlichten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) appellieren die Länderchefs an die Bundesregierung, bestehende Instrumente anzupassen.
BDEW und VKU begrüßen den Beschluss der MPK, in dem die Länderchefs Nachsteuerungsbedarf beim KfW-Programm „Finanzierungsinstrument Margining“ feststellen und eine Anpassung des Programms aufgrund der volatilen Situation auf den Energiemärkten fordern. Zuvor hatten beide Verbände die Bundesregierung aufgefordert, das KfW-Margin-Programm auch für außerbörsliche, bilaterale (OTC) Geschäfte und für Phasen fallender Preise zu öffnen.
Bereits im Oktober und November 2022 hatte die MPK in ihren Beschlüssen zur Stabilisierung der Energiemärkte Anpassungen auf Bundesebene gefordert. BDEW und VKU sehen nun dringenden Handlungsbedarf. Auch wenn es paradox klingt: Aufgrund der hohen Schwankungsbreite der Energiepreise in den vergangenen anderthalb Jahren herrscht auch bei sinkenden Preisen eine hohe Unsicherheit an den Märkten, die wiederum zu hohen Einlagensicherungsniveaus führt.
So bindet der Terminhandel mit Strom und Gas (sowohl an der Börse als auch im außerbörslichen OTC-Markt) zunehmend Liquidität bei den Marktteilnehmern. Dies bringt die Kreditlinien vieler Stadtwerke und Endverteiler an ihre Grenzen, erschwert den Handel und die aktuelle Beschaffungsstrategie der Energieversorgungsunternehmen. Das bestehende KfW-Margin-Programm bietet einen Ansatzpunkt zur Lösung des Problems.
Aber: Seine derzeitige Ausgestaltung ist unzureichend und stark anpassungsbedürftig, da es nur den Börsenhandel und die Phase steigender Preise abdeckt. Zudem stellt es zu restriktive Bedingungen und Anforderungen an die Energieversorger. So wird zum Beispiel bei Stadtwerken der übliche kommunale Querverbund faktisch ausgeschlossen. Ein Bürgschafts- und Garantierahmen des Bundes als Schutzschirm, der die Risiken marktgerecht adressiert und beherrschbar macht, ist aus Sicht der beiden Verbände weiterhin notwendig. Ziel ist es, den Energiehandel langfristig zu stabilisieren und Ausfallrisiken durch extreme Marktentwicklungen zu begrenzen. Konkret geht es um Instrumente und Programme zur Absicherung des Terminhandels.



Stichwörter: Politik, BDEW, Schutzschirm, VKU


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