Donnerstag, 1. Januar 2026

VIKNachbesserungen für Strommarktgesetz

[16.03.2016] Anlässlich der Anhörung zum Strommarktgesetz kritisiert der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) die geplanten Reservemechanismen. Zugleich weist der Verband darauf hin, dass Unternehmen, die ihren Stromverbrauch anpassen, nicht durch steigende Kosten bei den Netzentgelten bestraft werden dürfen.

Wie der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) anlässlich der heute stattfindenden Anhörung zum Strommarktgesetz im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags mitteilt, begrüßt er den Verzicht auf die Einführung eines expliziten Kapazitätsmechanismus. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass die weiteren geplanten Reservemechanismen das Kernanliegen des Energy-Only-Marktes konterkarieren. Entsprechend kritisiert die VIK-Geschäftsführerin Barbara Minderjahn: „Kapazitätsreserve und Braunkohle-Sicherheitsbereitschaft sind derzeit weder aus Gründen der Versorgungssicherheit noch aus klimapolitischen Gründen erforderlich.“ Sie sparten kein Gramm CO2 ein, dafür entstünden zusätzliche Kosten in Höhe von knapp 700 Millionen Euro. Sollte die Bundesregierung weiterhin an den Maßnahmen festhalten, müsse sie zumindest für eine wettbewerbliche Ausgestaltung und mehr Transparenz sorgen. Allein die Netzreserve und weitere Maßnahmen zur Sicherung der Netzstabilität verursachten heute schon Kosten von mehr als einer Milliarde Euro und machten über fünf Prozent der Netzentgelte in Deutschland aus. Der aktuelle Entwurf des Strommarktgesetzes sehe sogar Reserven im Umfang von zehn bis zwölf Prozent der Gesamtlast vor. Auch an anderer Stelle müsse das Strommarktgesetz nachgebessert werden: So müssten die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Industrie künftig einen entscheidenden Beitrag zur Flexibilisierung und zum Umgang mit dem fluktuierenden Dargebot von Wind und Sonne leisten kann. Barbara Minderjahn: „Wer seinen Stromverbrauch zur Netzstabilisierung anpasst, darf zum Beispiel nicht wie bisher für die dabei entstehenden Lastspitzen mit steigenden Kosten bei den Netzentgelten bestraft werden. Andernfalls ist die Bereitstellung von Flexibilitäten völlig unattraktiv.“ Der aktuelle Gesetzentwurf schaffe hier keine Abhilfe.



Stichwörter: Politik, Strommarktgesetz, VIK


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