BundesnetzagenturReform der Netzentgelte geplant
Die Bundesnetzagentur plant eine weitreichende Reform der Netzentgelte: Ab 2026 soll die Vergütung für dezentrale Einspeisung – so genannte vermiedene Netzentgelte – stufenweise abgeschmolzen werden. Bis Ende 2028 soll die Zahlung vollständig entfallen. Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, es das Ziel eine spürbare Reduzierung der Stromnetzkosten. Die Behörde beziffert die Einsparung für Netznutzer auf rund 1,5 Milliarden Euro innerhalb von drei Jahren.
Die Regelung betrifft vor allem konventionelle Kraftwerke, die an Verteilernetze angeschlossen sind. Erneuerbare Energien wie Solar- und Windkraftanlagen sind davon nicht erfasst. Derzeit zahlen Netzbetreiber vermiedene Netzentgelte an diese Anlagenbetreiber – finanziert über die allgemeinen Netzentgelte und somit durch die Stromverbraucher. Im bundesweiten Durchschnitt machen diese Zahlungen etwa drei Prozent der gesamten Netzkosten aus, das entspricht jährlich rund einer Milliarde Euro.
Ursprünglich eingeführt wurde die Vergütung in den 1990er-Jahren unter der Annahme, lokal erzeugter Strom werde auch lokal verbraucht und entlaste somit die übergeordneten Netzebenen. Inzwischen hat sich diese Annahme vielfach überholt. Dezentral erzeugter Strom wird zunehmend überregional weitergeleitet, etwa um Verbrauchsschwerpunkte in anderen Regionen zu bedienen. Auch aus technischer Sicht müssen nachgelagerte Netze voll ausgebaut sein, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten, selbst wenn lokal erzeugter Strom zeitweise nicht verfügbar ist.
Der vorgelegte Festlegungsentwurf sieht eine jährliche Reduktion der Entgelte um 25 Prozent ab dem 1. Januar 2026 vor. Ab dem Jahr 2029 sollen keine Zahlungen mehr geleistet werden. Die Bundesnetzagentur betont, dass mit dem gestaffelten Vorgehen den Kraftwerksbetreibern ausreichend Zeit für eine Anpassung ihrer Planungen eingeräumt werde. Zudem werde frühzeitig signalisiert, dass es keine Fortführung der bisherigen Vergütungsregelung über das Jahr 2028 hinaus geben werde.
Der Entwurf zur Festlegung wurde am 23. April 2025 zur öffentlichen Konsultation gestellt und ist auf der Website der Bundesnetzagentur abrufbar. Stellungnahmen dazu können bis zum 23. Mai eingereicht werden.
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