Mittwoch, 25. Februar 2026

KWK-Gesetz 2016Stimmen zur Novelle

[08.12.2015] Der Bundestag hat das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) 2016 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Die energiewirtschaftlichen Branchenverbände begrüßen Planungssicherheit und konkrete Mengenangaben sowie den Förderschwerpunkt öffentlicher KWK-Anlagen.

Der Bundestag hat jetzt das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) 2016 in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Am 18. Dezember 2015 wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen, das am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll. Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, lobte, dass das Gesetz nun endlich Planungssicherheit schaffe und konkrete Mengenziele für den KWK-Ausbau festgelegt worden seien. Letztere beliefen sich auf 120 Terawattstunden bis zum Jahr 2025. Auch die Verlängerung des Geltungszeitraums von 2020 auf 2022 sei eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf. So seien sichere Investitionsbedingungen ein wesentlicher Faktor, um die Potenziale der KWK-Technik im Wärmemarkt und Klimaschutz zu heben. Müller sagte: „In seiner jetzigen Form bietet das Gesetz eine gute Perspektive, um mit der Fernwärmeversorgung auf Basis der Kraft-Wärme-Kopplung einen wichtigen Beitrag für die Energie- beziehungsweise Wärmewende in städtischen Gebieten zu leisten.“ Aus Sicht der Vorsitzenden werden die verbesserten Förderbedingungen für Anlagen bis 50 Kilowatt den KWK-Ausbau deutlich voranbringen. Dies gelte vor allem für kleinere Anlagenkonzepte, wie sie vermehrt in der Quartiers- und Objektversorgung vorkämen. Positiv sei auch die im Gesetz vorgesehene gezielte Förderung von Energiedienstleistern.

Bestandsförderung für Kohle-KWK

Eine Bestandsförderung für Kohle-KWK sei im KWK-Gesetz 2016 nicht kategorisch ausgeschlossen worden, was Müller ebenfalls positiv hervorhob. Da die Evaluierung des Gesetzes auf das Jahr 2017 vorgezogen worden sei, könnten hier rechtzeitig notwendige Nachjustierungen vorgenommen werden. Unverständlich bleibe hingegen, warum der Gesetzgeber neue und hocheffiziente Gas-KWK-Anlagen, die noch eine Förderung nach dem KWK-Gesetz 2012 erhalten, sowie kleinere KWK-Anlagen mit einer Leistung unterhalb von zwei Megawatt von der Bestandsförderung ausschließt. Dies sei eine ungerechtfertigte Benachteiligung. Auch die Zuschlagserhöhung für den Neubau und die Modernisierung von KWK-Anlagen oberhalb von zwei Megawatt seien angesichts des Verfalls der Börsenstrompreise nicht ausreichend. Insgesamt liegt laut Müller nun aber ein KWK-Gesetz vor, dass für KWK- und Wärmenetzsysteme die notwendige Grundlage zur weiteren CO2-Reduktion in der Energieversorgung und zur Unterstützung der Energiewende schaffe. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sprach mit Blick auf die Gesetzesnovelle von einem guten Tag für den Klimaschutz und die Stadtwerke. VKU-Präsident Ivo Gönner sagte: „In Paris diskutiert die Welt dieser Tage ein neues Klimaschutzabkommen. Es ist daher umso erfreulicher, dass Deutschland der Klimaschutztechnologie KWK heute auch über 2020 hinaus eine klare Perspektive gegeben hat.“ Allein die deutschen Stadtwerke sparten mit KWK rund elf Millionen Tonnen CO2 ein.

Ausbau beläuft sich auf 25 Prozent

Die Mengenziele von 120 Terawattstunden Strom bis zum Jahr 2025 setzten einen Ausbau von etwa 25 Prozent voraus. Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des VKU, erklärte: „Der VKU hat sich immer für Planbarkeit und Investitionssicherheit ausgesprochen. Das Inkrafttreten des KWK-Gesetzes zum Jahreswechsel ist daher gut und wichtig.“ Auch Reiche bewertete die verbesserte Förderung für die Wärmeinfrastrukur positiv: „Gerade mit Blick auf die Wärmewende brauchen wir leistungsfähige Wärmenetze und Speicher. Nur so kann es gelingen, sukzessive mehr erneuerbare Energien in die Wärmeversorgung in Ballungsräumen zu integrieren.“ In den kommenden Jahren müsse nun darauf geachtet werden, dass auch kleine Anlagen unter zwei Megawatt wirtschaftlich betrieben werden können. Auch bei der Kohle gelte es aufzupassen, dass die gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme nicht aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben werde. Deswegen begrüße auch der VKU das jährliche Monitoring sowie die Evaluierung im Jahr 2017. Reiche lobte darüber hinaus die klare Konzentration der Förderung auf KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung. So sei eine zusätzliche Bestandsförderung für gasbasierte Anlagen in der öffentlichen Versorgung in Höhe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde auf vier Jahre vorgesehen. Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) kritisierte indessen die bevorzugte Förderung öffentlicher Anlagen. „Mit dem Kompromiss wird die im Regierungsentwurf bereits angelegte Ungleichbehandlung zwischen öffentlicher und industrieller KWK zementiert“, kommentierte Barbara Minderjahn, Geschäftsführerin des VIK. „Die effiziente KWK-Technologie spart in der Industrie bereits heute über 18 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ein. Da insbesondere der Wärmebedarf der Unternehmen auch in Zukunft realistisch betrachtet nicht über erneuerbare Energien gedeckt werden kann, bieten sich hier große Potenziale für die Erreichung unserer Klimaziele. Diese wurden mit der Novellierung des KWK weitgehend ignoriert.“





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