Donnerstag, 16. Juli 2026

EEG-Novelle 2016Verbände fordern Nachbesserung

[03.03.2016] Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Gesetzgebungsverfahren für die EEG-Novelle 2016 gestartet. Grundlage ist ein jetzt veröffentlichter offizieller Referentenentwurf. Die Verbände fordern dringend Nachbesserungen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit der Veröffentlichung eines offiziellen EEG-Entwurfs das Gesetzgebungsverfahren zur EEG-Novelle 2016 gestartet. Die Verbände drängen weiterhin auf Nachbesserungen. Der Bundesverband Windenergie (BWE) bescheinigt dem Entwurf zwar sinnvolle Korrekturen gegenüber dem Eckpunktepapier, diese trügen jedoch den Erfordernissen einer erfolgreichen Energiewende nicht ausreichend Rechnung. BWE-Präsident Hermann Albers sagt: „Die im EEG 2014 vereinbarte Netto-Ausbaumenge von jährlich 2.500 Megawatt bei Wind an Land wird angegriffen. Zwar weist der Erläuterungsteil zum Referentenentwurf und § 4 des Gesetzestextes auf diese hin, definiert sie aber als Ausbaudeckel um. Dies ist nicht zu akzeptieren. Zudem soll Wind an Land weiter über eine hoch komplexe Formel auf eine Steuerungsgröße reduziert werden.“ Deutschland laufe so Gefahr, nach der Photovoltaik auch die erfolgreich aufgebaute Position in der Windenergie an Land leichtfertig aus der Hand zu geben. Auch das scheinbare Zugeständnis an kleine Akteure in Form von besonderen Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften bleibe zu restriktiv und werde viele Akteure vom Markt ausschließen. Albers beanstandet vor allem, dass weiterhin kein De-Minimis-Mechanismus, wie er von der EU-Kommission ausdrücklich zugelassen wird, vorgesehen ist. Auch fänden die Vereinbarungen der Klimakonferenz in Paris keine nationale Umsetzung. Albers appelliert deshalb, weitere Korrekturen vorzunehmen.

Bioenergiebranche fordert Ausschreibungen

Auch die Bioenergieverbände haben sich zu Wort gemeldet. Ihnen geht die im Entwurf enthaltene Verordnungsermächtigung – diese ermöglicht es dem BMWi, ein Ausschreibungsmodell auch für Bioenergie-Anlagen einzuführen – nicht weit genug. Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des Fachverbands Biogas, kritisiert: „Eine Verordnungsermächtigung, mit der das Ministerium nach Belieben eine Entscheidung entweder treffen oder auch auf die lange Bank schieben könnte, schafft neue Unsicherheit in der Bioenergiebranche.“ Tausenden Anlagenbetreibern drohe damit ein rechtliches Vakuum. Dass die Verbände ein Ausschreibungsdesign auch für die Bioenergie fordern, ist vor allem dem Ausbaupfad von 100 Megawatt geschuldet, der dafür sorge, dass langfristig immer weniger Bioenergieleistung zur Verfügung stehen wird. Ausschreibungen sollen dagegen einen moderaten Zubau an Anlagen durch einen Netto-Ausbaupfad wieder ermöglichen. Für sehr kleine Anlagen und Anlagen mit besonderem ökologischem Mehrwert müsse es allerdings Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht geben. Auch Frank Scholl, Sprecher des Arbeitskreises Biomasseheizkraftwerke des Fachverbands Holzenergie (FVH), sagt: „Es gibt keinen Grund, die Spielregeln für die Ausschreibungen nicht schon im Gesetz zu verankern. Dafür haben wir konkrete Vorschläge gemacht.“

DENEFF kritisiert Fehlanreize

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) vermisst hingegen Korrekturen von Fehlanreizen bei der Besonderen Ausgleichsregelung: Zwar halte man die finanzielle Entlastung von energieintensiven Industrieunternehmen für unbedingt notwendig, eine solche müsse jedoch im Gegenzug an entsprechende Energieeffizienzmaßnahmen der Unternehmen geknüpft werden. Bei der derzeitigen Regel riskierten diese jedoch unter die Zugangsschwelle für Begünstigungen zu geraten. Dadurch bestehe ein Anreiz, Energieeffizienzmaßnahmen zu vermeiden. Obwohl auch die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart habe, dass die begünstigten Unternehmen Energieeffizienzfortschritte erzielen sollen, sei eine entsprechende Verordnungsermächtigung im derzeit geltenden EEG ungenutzt geblieben. Die DENEFF schlägt deshalb vor, Kennzahlen für Querschnitts- und Branchentechnologien einzuführen, anhand derer sich Effizienzpotenziale und -fortschritte bewerten lassen – und die Gewährung der Ausnahmen hieran auszurichten.





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