Dienstag, 1. Juli 2025

NRWVereinbarung zu Windenergieanlagen

[27.02.2023] In Nordrhein-Westfalen haben Bezirksregierungen, Kommunen und Land jetzt eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die Genehmigungsprozesse bei Windenergieanlagen beschleunigen soll.
Gruppenfoto der Unterzeichnenden.

Gruppenfoto der Unterzeichnenden.

(Bildquelle: MUNV NRW)

Vertreter und Vertreterinnen der kommunalen Spitzenverbände und der fünf nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen haben jetzt in Düsseldorf mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) eine Absichtserklärung (Letter of Intent) zu Regional-Initiativen „Wind“ unterzeichnet. Wie die Landesregierung mitteilt, will sie damit den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen deutlich beschleunigen und dazu eine engere Zusammenarbeit zwischen Bezirksregierungen, den Kommunen und dem Land umsetzen.
Umweltminister Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert: „Die Landesregierung hat sich auf eine Ausbauoffensive verständigt, um mindestens 1.000 neue Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2027 zu realisieren. Dies kann aber nur gelingen, wenn wir auch eine Beschleunigung und Standardisierung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen erreichen.“
Laut Landesregierung haben in den letzten Monaten das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV), die Bezirksregierungen und die kommunalen Spitzenverbände verschiedene Modelle diskutiert, um die Optimierung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zu erreichen. Es habe Einigkeit bestanden, dass dies eine bestmögliche Kooperation sämtlicher Verwaltungsebenen erfordert. Im Ergebnis sollen aufwendige organisatorische Umstrukturierungen und personelle Versetzungen dabei vermieden werden und Erfahrungswissen erhalten bleiben.

Optimierung der Genehmigungsverfahren

Mit der gemeinsamen Absichtserklärung wurde nun eine Optimierung und Unterstützung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz innerhalb der bestehenden Zuständigkeiten vereinbart.
Das Modell, das der Absichtserklärung zugrunde liegt, siehe daher vor, dass in jedem Regierungsbezirk die Bezirksregierungen und die Kreise/ kreisfreien Städte zu diesem Zweck zur Optimierung, Beschleunigung und Unterstützung von Genehmigungsverfahren eng zusammenarbeiten („Regional-Initiative Wind“). Die Bezirksregierungen berieten die Kreise und kreisfreien Städte in juristischen und fachlichen Fragestellungen und unterstützten die Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dazu würden die Bezirksregierungen mit zusätzlichem Personal ausgestattet.
Oberstes Ziel sei die unmittelbare Verfahrensbeschleunigung und die Stärkung der Fachkompetenz für die Genehmigung von Windenergieanlagen. Bei der Ausgestaltung der Zusammenarbeit soll auch die Etablierung eines aktiven Verfahrensmanagements für die zügige Abwicklung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen Berücksichtigung finden. Auch eine Unterstützung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und der Landesgesellschaft Energie4Climate sei vorgesehen. Mit dem Umweltministerium werde zudem ein regelmäßiger landesweiter Austausch mit den Kommunen und den Bezirksregierungen vereinbart. Hierbei bestehe die Möglichkeit regulatorische Verbesserungsmöglichkeiten oder Verbesserungen für den Vollzug, etwa über Best-Practice-Beispiele, herauszuarbeiten.
Minister Oliver Krischer: „Mit dem neuen Modell gehen wir den beschleunigten Ausbau an, stärken die Fachkompetenz bei der Genehmigung, stocken Personal weiter auf und können durch die enge Kooperation auch eine stärkere Standardisierung erreichen. All dies wird den Genehmigungsprozess beschleunigen.“





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