Schleswig-HolsteinEnergiewende leicht gemacht
Die Landesregierung von Schleswig Holstein hat die Hürden für die Energiewende und den Breitband-Ausbau für Kommunen gesenkt. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, das Anzeigeverfahren gegenüber der Kommunalaufsicht zu vereinfachen und die demokratischen Kontrollen der Unternehmen durch die Kommunen zu stärken. Wie das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein meldet, sollen die Kommunen dadurch noch stärker die Energiewende mitgestalten und den Ausbau einer flächendeckenden Breitband-Infrastruktur vorantreiben können. Laut Gesetzesentwurf soll die energiewirtschaftliche Betätigung einer Kommune künftig einem öffentlichen Zweck dienen. Bislang mussten die Gemeinden im Einzelfall darlegen, dass die Energieversorgung Teil der Daseinsvorsorge ist. Ein weiterer Punkt der Gesetzesnovelle ist die Streichung der so genannten Bedarfsklausel. Bisher dürfen Kommunen nur zur Deckung ihres Eigenbedarfs wirtschaftlich tätig werden. Will sich eine Kommune zum Beispiel an einem Bürgerwindpark beteiligen, ist dies nach geltendem Recht nur dann zulässig, wenn der erzeugte Strom überwiegend von den Bürgern vor Ort verbraucht wird. „Eine solche Beschränkung ist lebensfern und benachteiligt die Kommunen gegenüber privaten Investoren“, kritisiert Innenstaatssekretärin Manuela Söller-Winkler (SPD) die aktuelle Klausel. Die Beschränkung auf den örtlichen Bedarf behindere zudem den dringend erforderlichen Ausbau von Glasfasernetzen. Denn Telekommunikationsnetze würden naturgemäß überörtlich errichtet und betrieben. „Energiewende und Breitband-Ausbau funktionieren nur grenzüberschreitend“, so die Staatssekretärin. Der Gesetzentwurf möchte außerdem die Dauer der Verfahren bedeutsamer Rechtsgeschäfte bei der Kommunalaufsichtsbehörde kürzen. Anstelle von derzeit bis zu drei Monaten, soll ein Verfahren vor der Beschlussfassung durch die Kommune auf sechs Wochen gekürzt werden. Der Beschluss durch die Kommune soll dann nicht mehr unter dem Vorbehalt schwebender Unwirksamkeit stehen. Weiter sollen die derzeit zwölf bestehenden Anzeigepflichten auf sechs zurückgeführt werden.
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