Donnerstag, 28. Mai 2026

Baden-Württemberg140 Photovoltaikanlagen pro Tag

[23.07.2021] Täglich müssen in Baden-Württemberg mehr als 140 Photovoltaikanlagen gebaut werden. Zu diesem Ergebnis kam das Solar Cluster Baden-Württemberg. Es hat berechnet, wie viele Solarstromanlagen bis 2030 errichtet werden müssen, damit das Land 2040 klimaneutral ist.
Photovoltaikanlagen bei einem Camping-Händler in Deißlingen bei Villingen-Schwenningen.

Photovoltaikanlagen bei einem Camping-Händler in Deißlingen bei Villingen-Schwenningen.

(Bildquelle: Plattform EE BW / Kuhnle & Knödler)

Das Solar Cluster Baden-Württemberg hat jetzt berechnet, wie viele Solarstromanlagen bis 2030 erforderlich sind, damit 2040 das von der Landesregierung formulierte Ziel, klimaneutral zu werden, erreicht werden kann. Demzufolge sind allein auf Hausdächern im Südwesten rund 140 neue mittelgroße Photovoltaikanlagen erforderlich – pro Tag. Wie das Solar Cluster mitteilt, soll der nötige Zuwachs durch die ab 1. Mai 2022 geltende Photovoltaikpflicht beim Häuserbau angekurbelt werden. Die Neuregelung werde am 22. Juli in den Landtag eingebracht. Ab 2023 sei die Pflicht zusätzlich bei grundlegenden Dachsanierungen vorgesehen.
Für neu errichtete, gewerblich genutzte Gebäude – Bürogebäude, Schulen oder Supermärkte – habe das Land die Photovoltaikpflicht bereits seit vergangenem Jahr beschlossen. Sie trete am 1. Januar 2022 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch auf neuen Parkplätzen Photovoltaikanlagen installiert werden. Bislang habe dies für eine Größe ab 75 Stellplätzen gegolten – nun habe die Landesregierung die Stellplatzanzahl auf 35 gesenkt. Hier seien jetzt Kommunen und Unternehmen gefordert, für eine schnelle Umsetzung zu sorgen. Dies gelte nicht nur bei neuen Parkplätzen, sondern auch bei bereits bestehenden. Einkaufszentren und andere Einzelhandelsunternehmen könnten so eine wichtige Vorreiterrolle im Klimaschutz übernehmen und gleichzeitig die Bequemlichkeit für ihre Kunden erhöhen: Wer dort einkaufe, könne solange sein E-Auto aufladen. Die Solarüberdachungen bieten außerdem Schutz vor Regen und im Sommer vor Überhitzung.

Landesgesetz allein nicht ausreichend

„Das Landesgesetz allein wird den Ausbau der Solarstromerzeugung jedoch nicht ausreichend vorantreiben können“, sagt Solar-Cluster-Geschäftsführer Franz Pöter. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, brauche es auch deutlich mehr Photovoltaikanlagen auf Gebäudedächern, die nicht unter das Gesetz fallen. Pöter fordert, dass sich die neue Landesregierung auf Bundesebene für eine angemessene Vergütung der Solarstromanlagen einsetzen muss, damit beim Ausbau größere Fortschritte erzielt werden können. Hiervon verspricht er sich einen zusätzlichen Nachfrageschub.
Laut Solar Cluster sind aber auch bessere Rahmenbedingungen auf Bundesebene erforderlich. Konkret gehe es unter anderem um den „atmenden Deckel“ im Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG), der bereits bei einem niedrigen Solarzubau eine niedrigere Einspeisevergütung für Neuanlagen vorsehe. Aktuell sinke die Einspeisevergütung jeden Monat deutlich, im Fachjargon Degression genannt. Im Januar habe sie für Anlagen bis zehn Kilowatt installierter Leistung bei 8,16 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde gelegen, derzeit liege sie noch bei 7,74 Cent. Eine Neuanlage, die im Januar angeschlossen wurde, erhalte entsprechend für 20 Jahre eine höhere Vergütung als eine, die in diesem Monat an das Netz geht. Pro Jahr sinke die Vergütung aktuell um rund 15 Prozent.

Regelung gefährdet Energiewende auf dem Dach

Das Problem liege nun darin, dass die Anlagenpreise derzeit nicht mehr fallen oder durch den steigenden Aufwand für Handwerksleistungen sogar steigen. Dadurch werde die Vergütungssenkung nicht mehr aufgefangen. Solarstromanlagen seien aus diesem Grund für Hauseigentümer weniger profitabel. „Das sollte schleunigst geändert werden, da die Regelung die Energiewende auf dem Dach gefährdet“, sagt Pöter. Ein nötiges Werkzeug hierfür sei ein Moratorium, also ein vorübergehender Stopp oder zumindest eine Verlangsamung der Degression bei der Vergütung. Über eine Erhöhung des Zubauziels spätestens ab dem 1. Januar 2022 von 2.500 Megawatt pro Jahr auf 10.000 bis 15.000 Megawatt, wie es auch die Wissenschaft fordert, könne dies ganz einfach erreicht werden, so Pöter. Damit hätten auch die Handwerksbetriebe im Photovoltaikbereich eine solide, attraktivere Kalkulationsbasis und können dringend benötigtes Personal ausbilden.
Auch bei Solarparks auf freiem Feld, schwimmenden Anlagen auf Baggerseen oder der Agri-Photovoltaik in der Landwirtschaft seien Verbesserungen der Rahmenbedingungen erforderlich. Die nötigen Änderungen erstrecken sich von der Genehmigung über Flächenausweisungen bis hin zu Ausschreibungs- und Vergütungsfragen. Es gebe in Sachen Solaroffensive also noch viel zu tun, in Baden-Württemberg und bundesweit.





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