Donnerstag, 21. Mai 2026

BSWZustimmung zum Solarpaket I

[17.08.2023] Das Bundeskabinett hat gestern das Solarpaket I beschlossen. Der BSW begrüßt das Paket: Es löst Wachstumsbremsen für die Solarstromnutzung und stellt die Weichen für einen anhaltenden Solarboom.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hat das gestern vom Bundeskabinett verabschiedete Solarpaket I begrüßt. Nach Einschätzung des Verbands löst das Paket die Wachstumsbremsen der Solarstromnutzung und stellt die Weichen für einen anhaltenden Solarboom. Der BSW setzt darauf, dass der Bundestag im Herbst 2023 den Abbau weiterer Marktbarrieren beschließt.
Im ersten Halbjahr 2023 seien nach Angaben der Bundesnetzagentur 64 Prozent mehr Photovoltaik-Leistung installiert worden als im Vorjahreszeitraum. Besonders stark boome die Nachfrage nach Solarstromanlagen derzeit bei Eigenheim-Solardächern (plus 135 Prozent) und Steckersolaranlagen (plus 990 Prozent). Besonders großen Nachholbedarf sieht der BSW bei der Solarisierung von Firmendächern und dem Ausbau von Solarparks. Um das Ziel zu erreichen, müsste sich das Wachstumstempo hier in den nächsten drei Jahren etwa verdreifachen.

Marktbarrieren verschwinden

Der BSW begrüßt daher, dass mit dem Gesetzespaket eine ganze Reihe von Marktbarrieren abgebaut werden können. Der Zugang zu Stromnetzen, geeigneten Solarparkstandorten und staatlicher Solarförderung werde dadurch künftig erleichtert und Planungsprozesse beschleunigt. Die Ampel-Koalition habe in den vergangenen Monaten durch einen frühzeitigen Praxistest und die Einbindung aller Interessengruppen zahlreiche Investitionshemmnisse in der Solartechnik identifiziert. Diese sollen nun mit dem Solarpaket I beseitigt werden.
Die Hälfte der Photovoltaikleistung soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig auf Freiflächen installiert werden. Wegweisend sei in diesem Zusammenhang der in den letzten Wochen im Rahmen der Ressortabstimmung zum Solarpaket I zwischen den Bundesministerien für Wirtschaft, Landwirtschaft und Umwelt erzielte Kompromiss zur künftigen Flächennutzung.
Nach Einschätzung des BSW wird der geplante Bürokratieabbau dazu beitragen, dass die Nachfrage nach Solartechnik in Deutschland in den kommenden Jahren wachsen kann. Dies sei ein wichtiger Impuls für den Klimaschutz in Deutschland.
Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzesentwurf durch den Bundestag erhofft sich der BSW bei der Höhe der Marktprämien für neue Gewerbedächer. Kostensteigerungen durch stark gestiegene Zinsen würden derzeit noch viele Unternehmen von PV-Investitionen abhalten. Auch der Einsatz von Speichern und Solarkomponenten aus europäischer Produktion müsse erleichtert werden, um die Resilienz der zukünftigen Energieversorgung zu erhöhen.

Zukünftige Erleichterungen

Positive Impulse für die Energiewende seien nach Einschätzung des Branchenverbandes unter anderem dadurch zu erwarten, dass Mieterinnen und Mieter durch Gemeinsame Gebäudeversorgung und Steckersolargeräte künftig stärker von preiswertem Solarstrom profitieren
Die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an mehrere Stromverbraucher im Rahmen einer Gemeinsamen Gebäudeversorgung soll attraktiver werden. Dabei würden PV-Anlagenbetreiber nicht mehr zum Energieversorger, sondern könnten künftig Solarstrom an Mieter und Mitbewohner verkaufen, soweit er gerade verfügbar ist. Den darüber hinaus benötigten Strom könnten die Verbraucher von einem Anbieter ihrer Wahl beziehen. Mit der Gemeinsamen Gebäudeversorgung ließen sich die Potenziale für Prosuming und Sektorkopplung unter anderem in den rund sechs Millionen Mehrfamilienhäusern mit zwei bis sechs Wohneinheiten künftig leichter realisieren – ohne aufwändige Energieversorgerbürokratie und ohne die Installation teurer Messtechnik.
Durch das Solarpaket I dürfte auch das Potenzial für Steckersolaranlagen oder so genannte Balkonkraftwerke zumindest zahlenmäßig wachsen. Der Gesetzentwurf definiere Steckersolaranlagen als eigenständigen Anwendungsfall der Photovoltaik, grenze diese in Mieterhaushalten und bei Wohnungseigentümern immer beliebter werdenden solaren Kleinerzeuger rechtlich von der Installation größerer Solaranlagen ab und vereinfache ihre Nutzung und Anmeldung. Das Balkonkraftwerk soll künftig nur noch in einer Datenbank registriert werden müssen. Alte, nicht-digitale Stromzähler dürfen übergangsweise weiter verwendet werden, sie drehen sich dann einfach rückwärts, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird. Bisher durfte jeder mit einer kleinen Solaranlage 600 Watt Strom erzeugen – diese Grenze soll auf maximal 800 Watt angehoben werden.

Verbesserte Förderung

Die Ampelkoalition sei der Branchenempfehlung gefolgt, die Solarstadl-Regelung so zu aktualisieren, dass Landwirte ab 2012 errichtete Gebäude im Außenbereich zu verbesserten Förderkonditionen mit Photovoltaikanlagen nachrüsten können.
Neben weiteren Verbesserungen für solare Mieterstrommodelle sehe das Solarpaket Vereinfachungen beim Repowering von Solardächern und bei der Direktvermarktung von Solarstrom vor. Letztere blieben jedoch hinter den Erwartungen der Branche zurück.
Die derzeit im EEG verankerte starke Einschränkung der förderfähigen Solarparkstandorte erschwere zunehmend die Errichtung von Solarstromanlagen auf Freiflächen (PV-FFA). Dem will die Ampelkoalition auf Anregung des BSW nun durch eine erleichterte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten entgegenwirken.
Diese sollen künftig grundsätzlich für PV-Freiflächenanlagen geöffnet werden. Die Bundesländer könnten die Nutzung durch Rechtsverordnung mittels einer Opt-Out-Regelung nur noch in einem Umfang einschränken, der die Zielerreichung beim PV-Ausbau nicht gefährdet. Die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Solarstromerzeugung werde auf maximal 80 Gigawatt bis 2030 begrenzt (das entspricht etwa 0,5 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland).
Um die Effizienz der Flächennutzung weiter zu erhöhen, werde in den Ausschreibungen für PV-FFA ein eigenes Auktionssegment mit einem eigenen Höchstwert für spezielle Solaranlagen (Agri, Floating, Moor, Parkplatz) eingeführt. Damit könnten die konstruktionsbedingten Mehrkosten dieser PV-Anlagen zukünftig abgebildet werden, was bisher nur sehr eingeschränkt der Fall war.

Netzanschluss wird einfacher

Die Netzanbindung führe bisher regelmäßig zu Verzögerungen bei der Realisierung von Solaranlagen im privaten und gewerblichen Bereich, aber auch im PV-Kraftwerkssegment. Hier werde die Bundesregierung nun zumindest teilweise Abhilfe schaffen. Die bereits im EEG 2023 eingeführte Regelung eines vereinfachten Netzanschlusses für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 10,8 Kilowatt peak (kWp) soll auf PV-Anlagen bis 30 kWp ausgeweitet werden.
Falls sich der Netzbetreiber innerhalb von vier Wochen nicht zum Netzanschlussbegehren äußert, könnten die Anlagen damit in der Regel ans Netz angeschlossen werden.
Darüber hinaus sollen die bisher unverhältnismäßig strengen Regelungen für den Netzzugang gewerblicher PV-Anlagen im mittleren Leistungsbereich vereinfacht werden ( unter anderem Anhebung des Schwellenwertes für die Anlagenzertifizierung).
Für die Verlegung von Netzanschlusskabeln zwischen PV-Freiflächenanlagen und dem Netzanschlusspunkt soll künftig ein Wegenutzungsrecht gegen Entschädigung des Grundstückseigentümers eingeräumt werden, wie es bereits im Bereich der Telekommunikation oder beim Bau von Hochspannungsleitungen besteht.





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