Donnerstag, 18. Juni 2026

tktVivaxStatement zur Glasfaserförderung

[12.10.2023] Die tktVivax Group hat sich jetzt zum Ablauf der Antragsfrist für die Glasfaserförderung am 15. Oktober 2023 geäußert. Sie befürchtet ein Förderfiasko, bei dem der eigenwirtschaftliche Ausbau abgestraft wird.

Am 15. Oktober 2023 endet die Antragsfrist für die Glasfaserförderung. Wie die tktVivax Group mitteilt, stehen damit viele Gemeinden und öffentliche Körperschaften vor der Frage, ob sie noch eine Chance haben, unterversorgte Adresspunkte mit Fördermitteln ans Glasfasernetz anzuschließen. „Schuld daran ist die Einstufung per Ranking mit ihrem Punktesystem, die nun genau zu dem führt, wovor wir bereits im Herbst vergangenen Jahres gewarnt haben: Es werden nur noch ganze Adress-Cluster betrachtet, nicht mehr die Unterversorgung einzelner Adresspunkte. Und diejenigen, die den eigenwirtschaftlichen Ausbau vorangetrieben haben – auch um Steuergelder zu sparen –, werden nun ‚bestraft‘ und drohen ganz aus der Förderung zu fallen“, fasst Dirk Fieml, Geschäftsführer der tktVivax Group, die aktuelle Situation zusammen.
Gemeinden, die – wie politisch gewollt – zunächst auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau gesetzt haben, um dann in einem zweiten Schritt nur die unterversorgten und unwirtschaftlichen Adresspunkte gefördert auszubauen und damit das 300-Punkte-Ziel definitiv verfehlen, finden sich laut tktVivax Group plötzlich ganz am Ende der Liste wieder, ohne Chance auf einen erfolgreichen Förderantrag in der laufenden Periode. „Diese Antragsteller müssen dann zu Beginn der neuen Periode im April einen neuen Antrag stellen. Wahrscheinlich auch mit einer neuen Markterkundung, der dann der Branchendialog vorausgehen muss. Das wäre nach der aktuellen Markterkundung und der Grauen-Flecken-Markterkundung die dritte Runde, allerdings ohne den Zuschuss für die Beratung, der ist ja in diesem Jahr schon verbraucht“, berichtet Fieml.
Wer unter Vorbehalt einer guten Vorvermarktung auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau gesetzt habe, werde ähnlich schlecht bewertet. Fieml: „Das Problem hierbei ist, dass der Ausbaupartner innerhalb von sechs Monaten aussteigen kann, wenn die Quote nicht stimmt, sich der Ausbau für ihn also nicht rechnet. Und das passiert immer häufiger, weil sich die Rahmenbedingungen, insbesondere die Zinssituation, für die Netzbetreiber drastisch verschlechtert haben. Und das wurde in der Potenzialanalyse, die ebenfalls in die Bewertung einfließt, nicht berücksichtigt.“
Aktuell sei zudem zu beobachten, dass viele Landkreise ihre Anträge tunen: Sie nehmen besser versorgte Gebiete aus dem Antrag heraus, um möglichst nah an die 300-Punkte-Marke zu kommen. „Die meisten Kommunen haben diese Möglichkeit aber nicht und werden dadurch bei der Förderung deutlich benachteiligt“, so die Erfahrung von Dirk Fieml.





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