ThügaPositionspapier zur KWK

Thüga-Vorstandsvorsitzender Constantin H. Alsheimer fordert eine zügige Novellierung des KWKG.
(Bildquelle: Thüga Aktiengesellschaft)
Der Stadtwerkeverbund Thüga betont die Notwendigkeit einer zügigen Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit in Deutschland. Nach den Worten des Thüga-Vorstandsvorsitzenden Constantin H. Alsheimer könnten mit einer Verlängerung und Novellierung des derzeit bis 2026 befristeten KWKG wichtige Schritte hin zu einer effizienten und umweltschonenden Energieversorgung getan werden. In einem Positionspapier fordert Thüga eine Entfristung des Gesetzes und eine Anpassung der Regelungen, um den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe zu fördern und die Systemfähigkeit der Anlagen bis mindestens 2035 zu gewährleisten.
Thüga betont auch die volkswirtschaftlichen Vorteile der KWK: Durch den Einsatz dieser Technologie können die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten der Energiewende gesenkt und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt werden. Die Finanzierung der KWK-Förderung erfolgt über eine Umlage auf den Strompreis, ohne den Bundeshaushalt zusätzlich zu belasten. Für Haushalte und Gewerbe blieb die Belastung bisher stets unter einem Cent pro Kilowattstunde, die Industrie profitierte von Sonderregelungen.
Mit der Forderung nach einer unverzüglichen und nachhaltigen Novellierung des KWKG möchte die Thüga einen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung und zur Umsetzung der Energiewende leisten. Die Stärkung der Kraft-Wärme-Kopplung ist aus Sicht des Stadtwerke-Netzwerks ein unverzichtbarer Schritt, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern und gleichzeitig eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten.
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