Freitag, 27. Februar 2026

Eckernförder BuchtLBEG weist Erlaubnisfeld für Tiefengeothermie aus

[13.01.2026] An der Eckernförder Bucht ist ein neues Erlaubnisfeld für Tiefengeothermie ausgewiesen worden. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat dafür dem Unternehmen Moin Moin! Innovativcluster Erdwärme das Erlaubnisfeld Schwansen zugeteilt.

Das Erlaubnisfeld Schwansen umfasst eine Fläche von knapp 66 Quadratkilometern und erstreckt sich von der Gemeinde Loose im Südwesten entlang der Eckernförder Bucht bis in die Nähe von Damp im Nordosten.

(Bildquelle: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie)

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat ein neues Erlaubnisfeld zur Aufsuchung von Erdwärme an der Eckernförder Bucht vergeben. Wie das LBEG mitteilt, hat das Unternehmen Moin Moin! Innovativcluster Erdwärme mit Sitz in Osdorf bei Eckernförde zum 1. Januar 2026 die bergrechtliche Erlaubnis für das Feld Schwansen erhalten.

Das Erlaubnisfeld umfasst eine Fläche von knapp 66 Quadratkilometern und erstreckt sich von der Gemeinde Loose im Südwesten entlang der Eckernförder Bucht bis in die Nähe von Damp im Nordosten. Die Erlaubnis ist auf drei Jahre befristet und gilt bis zum 31. Dezember 2028. Sie verleiht dem Unternehmen das ausschließliche Recht, in diesem Gebiet Erdwärme aus Tiefen von mehr als 400 Metern aufzusuchen.

Dem Bescheid war ein Antragsverfahren vorausgegangen, das Moin Moin! Innovativcluster Erdwärme beim LBEG als zuständiger Bergbehörde eingeleitet hatte. Nach Angaben des Landesamts wurde der von der Fläche betroffene Kreis Rendsburg-Eckernförde im Rahmen des Verfahrens zur Stellungnahme aufgefordert. Mit der nun erteilten Erlaubnis sind jedoch noch keine konkreten Aufsuchungsarbeiten verbunden. Tatsächliche Maßnahmen dürfen erst nach der Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren vorgesehen ist.

Das Unternehmen sieht nach eigenen Angaben in dem Gebiet Potenzial für tiefengeothermische Projekte zur kommerziellen Wärmegewinnung. Erdwärme aus Tiefen von mehr als 400 Metern gilt rechtlich als bergfreier Bodenschatz und unterliegt dem Bundesbergrecht. Davon unberührt bleibt die oberflächennahe Geothermie bis zu einer Tiefe von 400 Metern.

Wie das LBEG weiter ausführt, handelt es sich bei einer bergrechtlichen Erlaubnis um das grundlegende Recht zur Aufsuchung eines bestimmten Rohstoffs in einem festgelegten Gebiet, ohne dass damit bereits technische Eingriffe zulässig sind. Ziel der Aufsuchung ist es, geeignete geologische Schichten für eine spätere Nutzung der Tiefengeothermie zu identifizieren. Das LBEG ist als Bergbehörde unter anderem für Schleswig-Holstein zuständig und hat in seinem gesamten Aufsichtsbezirk zum Jahresbeginn insgesamt 54 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt.



Stichwörter: Geothermie, LBEG


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