GebäudemodernisierungsgesetzKritik und Lob von Branchenverbänden

Die von der Koalition vorgeschlagene Bio-Treppe bleibt vorerst Theorie, monieren doch die Branchenverbände Unsicherheiten bei Bezahlbarkeit und Verfügbarkeit grüner Gase.
(Bildquelle: adobestock)
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) will die Koalition das bisherige Gebäudeenergiegesetz neu ordnen und technologisch offener gestalten. Die Eckpunkte sehen eine entfristete „Bio-Treppe“ mit flankierender Grüngasquote vor, stärken die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW), kündigen Änderungen an der AVBFernwärmeV und der Wärmelieferverordnung an und stellen mehr Preistransparenz in Aussicht. Zugleich entfällt das bisherige 65-Prozent-Ziel: Hauseigentümer sollen beim Einbau neuer Heizungen nicht länger verpflichtet sein, dass diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wie der Verband kommunale Unternehmen (VKU), die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklären, setzt das Papier wichtige Signale, lässt jedoch zentrale Fragen unbeantwortet.
Gute erste Ansätze
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing spricht von „guten ersten Ansätzen“, sieht jedoch erhebliche Unsicherheiten bei Bezahlbarkeit und Verfügbarkeit grüner Gase. Eine Grüngasquote von zunächst einem Prozent sei machbar. Unklar bleibe jedoch, wie die Verfügbarkeit entlang der Bio-Treppe gesteigert werden könne, ohne Eigentümer und Mieter zusätzlich zu belasten. Der Verband warnt vor einer „Mogelpackung“, falls Quoten festgelegt würden, ohne ausreichende Mengen an Biomethan und Wasserstoff bereitzustellen. Zudem verweist der VKU auf technische Hürden: Wasserstoff und Biomethan könnten nicht ohne Weiteres über dieselben Leitungen transportiert werden. Feste Quoten könnten die Preise weiter treiben.
Positiv bewertet der VKU dagegen die geplante Stärkung der Fernwärme. Eine gesetzliche Verankerung und Aufstockung der BEW sei die nötige Anschubfinanzierung für den Netzausbau. Mehr Preistransparenz könne über eine verpflichtende Plattform bürokratiearm erreicht werden. Zugleich fordert der Verband eine Reform der Wärmelieferverordnung und der AVBFernwärmeV. Bislang dürften Vermieter Investitionskosten nur bei Wärmepumpen, nicht aber beim Anschluss an Fernwärme umlegen. Das halte Mieter faktisch in Gas- und Ölheizungen.
Markt brauch Tempo
Auch der AGFW sieht in den Eckpunkten ein „überwiegend konstruktives Signal“. Präsident Hansjörg Roll betont, der Markt brauche nun Tempo, Bezahlbarkeit und verlässliche Rahmenbedingungen. Die Branche fordert eine gesetzliche Regelung und eine Aufstockung der BEW auf 3,5 Milliarden Euro pro Jahr, um Investitions- und Planungssicherheit zu schaffen. Ohne auskömmliche Förderung drohten Verzögerungen bei der Dekarbonisierung der Netze.
Kritisch bewertet der AGFW die starke Fokussierung auf grüne Gase. Es sei unklar, woher die benötigten Mengen zu tragfähigen Preisen kommen sollten. Angesichts absehbarer Knappheiten müssten CO2-neutrale Brennstoffe dort eingesetzt werden, wo sie systemisch den größten Nutzen bringen. Zudem warnt der Verband vor Risiken durch den Wegfall des 65-Prozent-Ziels. Ohne diese Leitplanke könne sich die Emissionsminderung im Gebäudesektor verzögern, was zusätzliche Belastungen im europäischen Effort-Sharing-System nach sich ziehen könnte.
Praktikables Gesetz gefordert
Der BDEW bezeichnet die Einigung auf Eckpunkte als notwendigen ersten Schritt hin zu mehr Planungssicherheit. Vorsitzende Kerstin Andreae fordert ein vereinfachtes, technologieoffenes und praktikables Gesetz. Die Entfristung der Bio-Treppe bewertet der Verband als sinnvolles Instrument für eine strukturierte Dekarbonisierung der Gasversorgung, allerdings nicht für Gebiete, die in der kommunalen Wärmeplanung für Fernwärme vorgesehen sind. Die Kopplung mit einer Grüngasquote müsse bürokratiearm erfolgen und die Auswirkungen auf Endkundenpreise berücksichtigen.
Zugleich sieht der BDEW neue Unsicherheiten für Infrastruktur- und Wärmeplanung. Verbraucherentscheidungen und Netzausbau müssten im Sinne der Bezahlbarkeit aufeinander abgestimmt werden. Positiv hebt der Verband die geplante gesetzliche Regelung und Aufstockung der BEW hervor. Offen bleibe jedoch, wie die EU-Gebäuderichtlinie im Bestand umgesetzt werden soll, da das GMG bislang vor allem den Neubau adressiere. Das geplante Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 hält der Verband für ambitioniert und fordert einen zügigen, aber praxisnahen Gesetzgebungsprozess.
Unterm Strich unterstützen alle drei Verbände die Zielrichtung des GMG. Sie verlangen jedoch klare Regeln, belastbare Förderzusagen und eine realistische Einschätzung der Verfügbarkeit grüner Gase, damit die Wärmewende technisch machbar und wirtschaftlich tragfähig bleibt.
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