Freitag, 28. August 2026

BundesregierungEckpunkte für ein Wärmenetzpaket beschlossen

[28.08.2026] Die Bundesregierung hat Eckpunkte für ein neues Wärmenetzpaket beschlossen. Der geplante Rechtsrahmen soll Investitionen erleichtern und zugleich Preise sowie Verbraucherrechte neu regeln.

Das Wärmenetzpaket soll den Ausbau und die Dekarbonisierung von Fern- und Nahwärmenetzen erleichtern.

(Bildquelle: 123rf/kintop)

Die Bundesregierung will mit einem neuen Wärmenetzgesetz den Ausbau und die Dekarbonisierung von Fern- und Nahwärmenetzen erleichtern. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat das Kabinett dazu Eckpunkte für ein Wärmenetzpaket beschlossen.

Wärmenetze sollen künftig stärker zur klimaneutralen Wärmeversorgung beitragen. Über sie lassen sich unter anderem Wärme aus Geothermie, Großwärmepumpen und Abwärme erschließen. Derzeit beziehen rund 15 Prozent der Haushalte in Deutschland Nah- oder Fernwärme. Mit dem Umbau des Wärmemarkts erwartet die Bundesregierung einen steigenden Anteil.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie soll auf Grundlage der Eckpunkte zügig ein neues Wärmenetzgesetz erarbeiten. Es soll die bisherigen Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme, der AVBFernwärmeV, und der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei Fernwärme und Fernkälte, der FFVAV, zusammenführen und novellieren.

Wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

Ein Schwerpunkt liegt auf den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Wärmeversorger. Unternehmen sollen Investitionen in den Aus-, Um- und Neubau ihrer Netze über angemessene Preisanpassungen refinanzieren können. Zugleich will die Bundesregierung die Anforderungen an Preisänderungsklauseln konkretisieren. Sie sollen für Kunden transparenter, verständlicher und besser vorhersehbar werden. Wärmeversorger sollen dabei neben dem bisherigen Verfahren auch Preisänderungen an ihren tatsächlichen Kosten ausrichten können.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche erklärte: „Ein moderner und kohärenter Rechtsrahmen bedeutet verlässliche Bedingungen für Investitionen, damit stellen wir einen fairen Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Versorgern her.“

Für Kunden sieht das Paket mehrere neue Rechte vor. Wenn Versorger Effizienzmaßnahmen umsetzen oder erneuerbare Energien einsetzen, sollen Kunden nach einer Energieberatung eine Anpassung ihrer vertraglich vereinbarten Leistung verlangen können. Das gilt insbesondere bei überdimensionierten Anschlüssen und soll innerhalb der ersten drei Jahre eines Vertrags möglich sein.

Sonderkündigungsrecht geplant

Zudem plant die Bundesregierung ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein Wärmenetz noch nicht ausreichend dekarbonisiert ist. Dem Wärmeversorgungsunternehmen soll in diesem Fall ein Anspruch auf Ersatz kundenspezifischer Investitionen in den Anschluss zustehen. Außerdem soll im Verantwortungsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums eine Schlichtungsstelle für Verbraucher eingerichtet werden.

Mehr Transparenz soll eine neue Preistransparenzplattform schaffen. Alle Wärmeversorger sollen dort künftig ihre Preise, Tarifstrukturen und weitere Angaben veröffentlichen. Darüber hinaus plant die Bundesregierung eine bundesweite ex-post-Preisaufsicht durch eine Bundesbehörde. Wärmeversorger sollen Preise und zentrale Kostenbestandteile regelmäßig sowie bei Preisanpassungen offenlegen. Nach den Eckpunkten sollen sie auch die Möglichkeit erhalten, geplante Investitionen, Netzausbauvorhaben und Preisanpassungen prüfen und vorab genehmigen zu lassen.

Umlegung von Kosten auf Mieter

Das Wärmenetzpaket greift auch das Kostenneutralitätsgebot im Mietrecht auf. Vermieter sollen einen Teil ihrer Investitionen für die Modernisierung oder Erneuerung von Heizungsanlagen auf Mieter umlegen können. Die Umlage soll auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat begrenzt sein. Das soll insbesondere beim Wechsel von Gasetagenheizungen zu Fern- oder Nahwärme gelten.

Der neue Rechtsrahmen trifft auf eine laufende kommunale Wärmeplanung. Nach Angaben der Bundesregierung haben rund zwei Drittel der etwa 10.700 Städte und Gemeinden in Deutschland bis August 2026 mit der Wärmeplanung begonnen oder sie bereits abgeschlossen. Eine im Mai 2026 vom Kabinett beschlossene Novelle des Wärmeplanungsgesetzes soll die Verfahren vor allem für kleinere Kommunen vereinfachen und beschleunigen.



Stichwörter: Politik, Wärmenetzpaket


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