Freitag, 4. September 2026

KEA-BWLeitfaden zur Abrechnung von Contracting-Projekten veröffentlicht

[04.09.2026] Die KEA-BW hat einen Leitfaden zur Abrechnung von Contracting-Projekten in kommunalen Haushalten veröffentlicht. Er soll Kämmereien mehr Sicherheit bei der buchhalterischen Behandlung von Energieliefer- und Energiespar-Contracting geben.

Der Leitfaden gibt Kämmereien mehr Sicherheit bei der Abrechnung von Contracting-Projekten.

(Bildquelle: KEA-BW)

Kommunen in Baden-Württemberg erhalten mit einem neuen Leitfaden der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) eine Orientierung für die haushalterische und buchhalterische Abwicklung von Contracting-Projekten. Wie die KEA-BW mitteilt, soll die Handlungshilfe vor allem Unsicherheiten bei der Abrechnung von Energieliefer- und Energiespar-Contracting verringern.

Contracting ermöglicht es Kommunen, Gebäude zu sanieren und Effizienzmaßnahmen umzusetzen, ohne die erforderlichen Investitionen vollständig selbst zu finanzieren. Stattdessen übernimmt ein Energiedienstleister, der Contractor, die Finanzierung und setzt die Maßnahmen um. Die Refinanzierung erfolgt über eingesparte Energie- oder Wärmeaufwendungen. Das kann kommunale Haushalte und Personal entlasten.

Bei der Abbildung solcher Projekte im kommunalen Haushalt gab es bislang jedoch offene Fragen. Unsicherheiten bei Kämmerinnen und Kämmerern konnten auch zu Konflikten bei Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) führen. Der neue Leitfaden soll hier eine einheitliche Grundlage schaffen und das Risiko späterer Beanstandungen verringern.

Die Handlungshilfe erläutert Schritt für Schritt, wie Kommunen Contracting-Verträge im Haushalt und im Rechnungswesen abbilden können. Sie enthält zudem konkrete Buchungsbeispiele. Damit soll sie insbesondere den Kämmereien eine praktische Grundlage für die korrekte Abrechnung von Finanzierungs- und Energiedienstleistungsprojekten geben.

Dabei unterscheidet der Leitfaden zwischen den verschiedenen Contracting-Modellen. Energieliefer-Contracting und Energiespar-Contracting unterscheiden sich sowohl wirtschaftlich als auch organisatorisch und haben daher unterschiedliche haushaltsrechtliche Konsequenzen. Die Handlungshilfe zeigt diese Unterschiede auf und erläutert anhand konkreter Beispiele die Buchung im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR). Das NKHR nutzen alle Kommunen in Baden-Württemberg seit 2020.

Erarbeitet haben den Leitfaden Professor Merdan Seker und Professor Jörg Henkes vom Stuttgarter Steinbeis Beratungszentrum Öffentliche Finanzen und Strategisches Management im Auftrag der KEA-BW.

Wie sich die Handlungshilfe in der Praxis nutzen lässt, zeigt das Beispiel der Gemeinde Dettingen unter Teck. Deren Kämmerer Jörg Neubauer empfiehlt den Leitfaden für die kommunale Finanzverwaltung. „Der Leitfaden bietet Orientierung durch klare, standardisierte Vorgaben und kann die Finanzverwaltung bei ihrer Arbeit spürbar entlasten“, sagt Neubauer. Die Gemeinde erneuert und erweitert derzeit ihr kommunales Wärmenetz und setzt dabei auf Contracting.

Der Leitfaden ist hier verfügbar.





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