EEG-NovelleNeuer Schwung für Photovoltaik
Am 19. Oktober 2023 hat der Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beraten. Mit der Novelle soll der Ausbau der Photovoltaik beschleunigt werden. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) erklärt: „Wir begrüßen den Gesetzentwurf. Die Novelle hat die nötige Durchschlagskraft, um den Ausbau der Photovoltaik deutlich zu beschleunigen. Kleinere Änderungen durch die Abgeordneten könnten die positive Wirkung noch verstärken. Ein wichtiger Hebel, um mehr Solarprojekten zum Durchbruch zu verhelfen, ist die Verankerung des Rechts auf Leitungsverlegung und Wegerechts auf Grundstücken und Verkehrsflächen. Das vereinfacht den Netzanschluss und vermeidet langwierige Rechtsstreitigkeiten“.
Der VKU begrüßt, dass der Mieterstromzuschlag künftig auch dann gewährt werden soll, wenn Nichtwohngebäude – zum Beispiel Büros, Gewerbebetriebe oder Schulen – in Mieterstrommodelle einbezogen werden. Damit würden mehr Möglichkeiten für eine lokale Stromerzeugung und -nutzung geschaffen. Für kleinere Mietshäuser könnte das vorgesehene Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eine Alternative zum Mieterstrom darstellen. Hier sollten die Formulierungen des Entwurfs geschärft werden, insbesondere um sicherzustellen, dass die Reststromlieferanten alle notwendigen Informationen erhalten.
Der VKU befürwortet die im Referentenentwurf enthaltenen Vereinfachungen. So könnten Eigenversorger auch bei größeren Anlagen den überschüssigen Strom ohne Direktvermarktung unkompliziert an den Netzbetreiber abgeben. Auch für Balkonkraftwerke werde vieles einfacher. Es müsse nur sichergestellt werden, dass die Daten korrekt erfasst und über automatisierte Schnittstellen in ausreichender Datenqualität an die Netzbetreiber übermittelt werden.
„Wir begrüßen auch die Verordnungsermächtigung für Biodiversitäts-Solaranlagen. Diese können einen Beitrag zur Natur- und Artenvielfalt leisten. Dadurch werden mehr Flächen nutzbar. Der Gesetzentwurf lässt jedoch wichtige Probleme unberücksichtigt. Folgende Punkte sollten in den parlamentarischen Beratungen besonders berücksichtigt werden: Angesichts steigender Zinsen und Finanzierungskosten sowie höherer Modulpreise und Schwierigkeiten in der Lieferkette ist ein Mechanismus zur regelmäßigen Anpassung des Ausschreibungsdeckels und eine Verlängerung der Realisierungsfristen um zwölf Monate erforderlich. Der derzeit für PV-Freiflächenanlagen geltende Schwellenwert von 100 Megawatt (maximale Gebotsmenge und Anlagengröße) sollte dauerhaft festgeschrieben werden. Andernfalls fällt der Schwellenwert 2024 wieder auf den alten Wert von 20 Megawatt zurück – mit der Folge, dass Solarparks kleiner dimensioniert werden müssten“, so Liebing weiter.
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