Dienstag, 21. Oktober 2025

Baden-WürttembergZustimmung zum Bundesratsbeschluss

[27.05.2014] Der Bundesrat hat sich für eine einheitliche Belastung bei der Eigenstromerzeugung sowie für eine verlängerte Stichtagsregelung für Windenergieanlagen ausgesprochen – und erntet dafür Zustimmung.
Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller begrüßt den Beschluss des Bundesrates zur geplanten Reform des EEG.

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller begrüßt den Beschluss des Bundesrates zur geplanten Reform des EEG.

(Bildquelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg)

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) hat die Stellungnahme des Bundesrats zur geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfreut zur Kenntnis genommen. Zwar sei damit noch nichts erreicht, aber der Bundesrat habe das erhoffte Signal an die Bundesregierung und den Bundestag gesendet, den Gesetzesentwurf an einigen Stellen zu korrigieren, so der Minister. Wie das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft mitteilt, ist insbesondere die geplante EEG-Umlagepflicht bei der Eigenstromerzeugung dem Land ein Dorn im Auge. Laut Entwurf soll die Industrie deutlich weniger belastet werden, als Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) und private Haushalte. Demnach müsste die Industrie für den aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung zur Eigennutzung erzeugten Strom 15 Prozent der EEG-Umlage bezahlen, GHD und Privaterzeuger hingegen 50 Prozent. Das würde die Eigenstromerzeugung für viele kleinere Betreibe und für private Haushalte unattraktiv machen, erklärte Untersteller. „Deshalb haben wir das von Anfang an abgelehnt und uns in Berlin für eine andere Lösung stark gemacht. Der Bundesrat ist unseren Vorstellungen gefolgt und hat sich für eine einheitliche Belastung mit 15 Prozent ausgesprochen“, so der Minister weiter. Die Politik sei nun gefordert, auch die Länderinteressen im Gesetzesentwurf zu berücksichtigen.
Die Stichtagsregelung für Windenergieanlagen ist aus der Sicht Baden-Württembergs ebenfalls erfolgversprechend gelöst worden. Statt rückwirkend den 23. Januar 2014 als Stichtag festzulegen, plädiert der Bundesrat für den 1. Januar 2015. Anlagen, die vor diesem Zeitpunkt in Betrieb gehen, sollen dann noch nach dem alten EEG behandelt und gefördert werden. „Das ist ein faires Datum, das Investoren und Genehmigungsbehörden Planungssicherheit gibt und die nötige Zeit lässt, um rechtzeitig eingeleitete Genehmigungsprozesse ordentlich abzuschließen und die Anlagen bis Ende des Jahres zu errichten“, sagte Untersteller.





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