Dienstag, 18. November 2025

VKUZustimmung zum Heizungsgesetz

[19.06.2023] Als positives Signal auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung hat der VKU jetzt das vergangene Woche verabschiedete Wärmegesetz bewertet.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat jetzt zu dem in der vergangenen Woche verabschiedeten Heizungsgesetz Stellung genommen. Nach eigenen Angaben wertet der Verband das Gesetz als außerordentlich positives Signal auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Jetzt besteht die Chance auf ein gutes Gesetz mit realistischen Regelungen, die von Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern auch umgesetzt werden können.“ Die geplante Verzahnung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit der kommunalen Wärmeplanung stößt in der Branche auf große Zustimmung.
Der VKU hat sich nach eigenen Angaben seit Bekanntwerden des ersten Referentenentwurfs zum GEG für eine Verzahnung des Gesetzes mit der kommunalen Wärmeplanung und einen möglichst großen technologischen Lösungsspielraum eingesetzt. „Wir begrüßen, dass die Koalition unserer Empfehlung folgen will, denn mit den kommunalen Wärmeplänen können vor Ort die passgenauesten und effizientesten Lösungen entwickelt werden“, so Liebing.
Auch die Pläne, dass die Pflichten des GEG erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung greifen sollen, seien zu begrüßen. „Erst wenn die Wärmeplanung vorliegt, haben Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer Informationen über verfügbare Heizoptionen und Wärme- und Gasnetzbetreiber Klarheit darüber, in welchen Stadt- und Gemeindegebieten sie Kunden einen Anschluss an ihre Netze in Aussicht stellen können“, so Liebing. Mit kommunalen Wärmeplänen könnten Verbraucherinnen und Verbraucher besser als bisher bei der Wärmewende unterstützt werden.
Transformationspläne mit pauschalen Zeitvorgaben und Garantieforderungen, wie etwa die vollständige Umstellung auf Wasserstoff bis 2035, habe der VKU immer wieder als kaum realisierbar kritisiert. Es ist daher zu begrüßen, dass nun stattdessen ein Fahrplan für den Umbau der Gasnetze bis 2045 angestrebt wird.
Auch bei der Fernwärme müssten künftige gesetzliche Regelungen praxistauglich und realistisch sein, so der VKU. Sie sei insbesondere in Ballungsräumen das zentrale Instrument zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Bislang verlangt der GEG-Entwurf von Wärmenetzbetreibern einen Transformationsplan mit dem Ziel, die Wärmeversorgung bis 2030 auf einen Anteil von 50 Prozent aus erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme umzustellen. „Dieses Zwischenziel ist für viele Versorger aufgrund der langen Projektlaufzeiten so kurzfristig nicht erreichbar und könnte den notwendigen Ausbau sogar behindern“, mahnte Liebing.



Stichwörter: Politik, GEG, Heizungsgesetz, VKU


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