Dienstag, 3. November 2026

BerlinBeschlüsse zum künftigen Strommarkt

[06.11.2015] Das Bundeskabinett hat sich jetzt mit drei wichtigen Regelungen zum Strommarkt der Zukunft befasst: dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes, der Einrichtung einer Kapazitätsreserve und dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende.

Gleich drei bedeutenden Regelungen zum Strommarkt 2.0 hat sich das Bundeskabinett am 4. November 2015 gewidmet. Gegenstand der Beschlüsse waren das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes, die darin enthaltene Einrichtung einer Kapazitätsreserve und das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitteilt, setzt das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes die Maßnahmen des Weißbuchs „Ein Strommarkt für die Energiewende“ sowie des Eckpunktepapiers für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende vom 1. Juli 2015 um. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, erklärt: „Mit dieser größten Reform des Strommarktes seit der Liberalisierung der Energiemärkte in den 90er Jahren machen wir den Strommarkt fit für das 21. Jahrhundert. Wir buchstabieren Versorgungssicherheit europäisch und integrieren die erneuerbaren Energien optimal in den Markt.“ In einer Pressemeldung des BMWi heißt es, das Gesetz stärke Marktmechanismen und setze Stromanbieter und Flexibilitätsoptionen miteinander in Wettbewerb. Außerdem festige es die Rolle der Bilanzkreisverantwortlichen. Auch werde angestrebt, die Versorgungssicherheit bei wachsenden Anteilen erneuerbarer Energien zu verbessern. Eine neu geschaffene Kapazitätsreserve soll den Strommarkt zusätzlich gegen unvorhersehbare Ereignisse absichern. Dazu werden 4,4 Gigawatt (GW) Reservekraftwerke außerhalb des Marktes bereitgehalten. Eine stärkere Einbettung in den EU-Binnenmarkt sorge zudem für zusätzliche Kosteneffizienz. Im Hinblick auf die nationalen Klimaschutzziele werde eine Sicherheitsbereitschaft eingerichtet. In diese sollen schrittweise ältere, emissionsintensive Braunkohlekraftwerke überführt werden, die vier Jahre später stillgelegt werden müssen. Weiter teilt das BMWi mit, dass das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende zusätzliche Impulse setze. Smarte Technologien sollen dazu beitragen, die Stromversorgung flexibler, sicherer und effizienter zu gestalten. Dabei werde dafür gesorgt, dass für die Verbraucher der Nutzen die Kosten überwiegt. Demzufolge soll der Einbau von Smart Metern nur dort verpflichtend sein, wo ein entsprechender Energieeffizienz-, System oder Netznutzen entstehe. Mehrkosten seien durch strikte Preisobergrenzen zu begrenzen. Das Gesetz regelt auch, wer die Daten erheben und zu welchem Zweck verwenden darf. Auch sollen verbindliche Schutzprofile und Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für ausreichend Datenschutz und Datensicherheit sorgen.

VKU kritisiert Strommarkt 2.0

Branchenverbände haben prompt auf die neuen Beschlüsse reagiert. Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), kritisiert im Rahmen einer Verbandsmeldung: „Wenn Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Kosteneffizienz nach wie vor die Ziele der Bundesregierung sind, werden diese Gesetze diesen Zielen nicht gerecht. Auch beim Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sollte darauf geachtet werden, dass Prozesse nicht unnötigerweise verkompliziert und damit ineffizient werden.“ Laut Reiche werden mit der Kapazitäts- und Klimareserve neben der Netzreserve zwei weitere Elemente geschaffen, die den Energiemarkt noch komplexer machen. Das sei nicht nur ineffizient, sondern erhöhe auch die Kosten für die Verbraucher. Der Hintergrund: Der VKU fordert bereits seit Jahren die Einführung eines wettbewerblich ausgestalteten Kapazitätsmarktes. Einem Gutachten des BMWi zufolge, so Reiche. liegen die Mehrkosten für einen solchen dezentralen Leistungsmarkt bei 80 Millionen Euro pro Jahr für den Zeitraum von 2015 bis 2039. Die Mehrkosten für einen Strommarkt 2.0 würden sich laut jetzigem Stand hingegen auf 345 Millionen Euro summieren. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum das BMWi sehenden Auges die deutlich teurere Lösung wählt. Versorgungssicherheit ließe sich erheblich günstiger erreichen.“ Des Weiteren beanstandet Reiche, dass das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Übertragungsnetzbetreibern einen umfassenderen Zugang zu Verbrauchsdaten einräume als den Stadtwerken.

BDEW kritisiert Richtungsänderungen

Laut BDEW bleiben weiterhin zentrale Fragen im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes offen. Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sagt: „Von einem energiepolitischen Durchbruch sind wir auch nach dieser Kabinettssitzung noch weit entfernt.“ So wolle die Bundesregierung einerseits den Strommarkt durch das freie Spiel von Angebot und Nachfrage ertüchtigen und andererseits Anreize für den Bau neuer Reservekraftwerken setzen. Letzteren stünde die faktische Aufhebung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf entgegen, wonach Kraftwerksbetreiber für die Bereitstellung von Reservekapazitäten eine Kompensation erhalten. Derartige Richtungsänderungen erschütterten das Vertrauen der Marktteilnehmer und hemmten deren Planungssicherheit und Investitionsbereitschaft. In Bezug auf die beschlossene Kapazitätsreserve schlägt der BDEW ein begleitendes Monitoring vor, da diese die Energieversorgung nur mittelfristig sichere. Des Weiteren moniert der Verband, dass der Beschluss zur sukzessiven Stilllegung von Braunkohlekraftwerken ab Oktober 2016 auf die Erreichung der Klimaziele 2020 gerichtet sei, aber kein Gesamtkonzept für die energiewirtschaftlichen Herausforderungen in den nächsten Jahrzehnten darstelle. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende lasse vor allem zentrale Fragen zur Refinanzierung der Investitionskosten bei den Messstellenbetreibern offen, so der BDEW.





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