Dienstag, 23. Juni 2026

MieterstromAnhörung zum Gesetzentwurf

[23.06.2017] Die Sachverständigen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie haben die Mieterstrom-Initiative der Bundesregierung zwar grundsätzlich begrüßt, kritisieren aber die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs.

Bei einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie haben die Sachverständigen den Vorstoß der Bundesregierung zur Förderung von Mieterstrom einhellig begrüßt, kritisierten aber die geplante Ausgestaltung des Gesetzentwurfs. Maren Petersen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat diesen laut dem Deutschen Bundestag sogar als eher negativ eingestuft. Sie beschwor das Entstehen einer Dreiklassengesellschaft mit privilegierten Eigenheimbesitzern, Mietern, denen die Förderung zugutekommt und der weit überwiegenden Mehrheit der Mieter, die nicht profitiert. Letztere müssten mehr bezahlen als zuvor. Katharina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), formulierte eine ähnliche Kritik: „Da für Mieterstrom keine Abgaben für Netzentgelte anfallen, verteilen sich die Kosten dafür auf die übrigen Nutzer.“ Deshalb plädiere der Verband schon seit Längerem für eine grundlegende Reform der Entgelt- und Umlagesystematik, um die Kosten der Energiewende fair zu verteilen. Grundsätzlich begrüßte Reiche aber die Initiative und wies auf die wichtige Rolle von Kooperationen zwischen Wohnungswirtschaft und Stadtwerken hin.
Auch Thomas Engelke vom Verbraucherzentrale Bundesverband forderte eine finanzielle Entlastung der benachteiligten Mieter. Zudem forderte er eine Nachbarschaftslösung anstatt einer Begrenzung des Mieterstroms auf das einzelne Gebäude. Er begrüßte die freie Wahl des Stromversorgers und die Entkopplung von Strom- und Mietvertrag. Andreas Horn vom Verein Sonnenkraft Freising bezeichnete das Vorhaben als richtig und wichtig für die Akzeptanz, das Gesetz werde dieses Ziel allerdings verfehlen. Zu geringe Förderanreize, Rechtsunsicherheiten und neue Pflichten als Gesetzesfolgen behinderten die praktische Umsetzung. Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund und Hartmut Gaßner vom Anwaltsbüro GGSC kritisierten indessen vor allem die Besserstellung des Eigenstroms vor dem Mieterstrom. Gaßner sprach hier von einer Energiewende in homöopathischen Dosen. Marc Elxnat von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bezeichnete die Mehrbelastungen für Mieter ohne Mieterstrom als sehr moderat, wies aber darauf hin, dass es auch für die Gemeinden zu kleinen Einbußen bei den Konzessionseinnahmen komme. Deshalb werde die geplante Ausbaugrenze von 500 Megawatt pro Jahr ausdrücklich begrüßt.
Anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag wies der Ökostromversorger Polarstrom darauf hin, dass sich Mieterstrom aufgrund der höheren Netzentgelte und niedrigeren Durchschnittseinkommen vor allem im Osten Deutschlands lohne. „Die Mieter erhalten im Mittel Stromkostenersparnisse zwischen 15 und 20 Prozent verglichen zum Grundversorgertarif“, bilanziert Florian Henle, Geschäftsführer von Polarsterm für vier eigene Mieterstromprojekte in Plattenbauten in Sachsen.



Stichwörter: Politik, BDEW, Mieterstrom, VKU


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