Mittwoch, 28. Oktober 2026

Agora EnergiewendeGutachten zum Kohleausstieg

[24.10.2017] Im Auftrag der Denkfabrik Agora Energiewende hat die Kanzlei Becker Büttner Held jetzt ein Rechtsgutachten zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg angefertigt und dieses hierin auf einen möglichen Kohleausstieg angewandt. Das Ergebnis: Ein Kohleausstieg sei weitestgehend ohne Entschädigungsansprüche möglich. Der BDEW zweifelt das an.

Der Think Tank Agora Energiewende hatte unlängst die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) damit beauftragt, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 zum Atomausstieg auszuwerten und auf einen möglichen Kohleausstieg zu übertragen. Das Ergebnis liegt jetzt vor und lautet: Das Urteil zum Atomausstieg kann analog auf einen möglichen Kohleausstieg angewendet werden. Eine Abwägung zwischen dem Eigentumsrecht der Betreiber und dem Gemeinwohl ergibt, dass abgeschriebene Kohlekraftwerke ohne Entschädigungsansprüche stillgelegt werden können. Genauer betrachtet bedeutet dies: Kohlekraftwerke, die älter als 25 Jahre sind, können demnach vom Gesetzgeber im Rahmen eines Kohleausstiegsgesetzes stillgelegt werden, ohne dass der Staat zu Entschädigungszahlungen an die Kraftwerksbetreiber verpflichtet ist. Den Betreibern müssen zwar angemessene Übergangsfristen gewährt werden, dafür reiche jedoch in der Regel ein Jahr nach Infkrafttreten des Gesetzes aus, heißt es in einer aktuellen Meldung von Agora Energiewende. Für Braunkohletagebaue, die in Folge des Schließens von Kohlekraftwerken ebenfalls geschlossen werden müssen, gelten allerdings längere Übergangsfristen oder es sind Entschädigungszahlungen nötig.
„Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik im Urteil zum Atomausstieg einen großen energiepolitischen Gestaltungsspielraum zugebilligt. Dieser Gestaltungsspielraum gilt auch für den Kohleausstieg“, sagt Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende. „So wie das Atomausstiegsgesetz auf Basis eines Atomkonsenses formuliert wurde, ist auch der Kohleausstieg auf Basis eines Kohlekonsenses möglich. Ein solcher Kohlekonsens sollte zügig vereinbart werden, denn die über die Parteigrenzen im Bundestag hinweg bestätigten Klimaschutzziele 2020, 2030, 2040 und 2050 sind sonst nicht erreichbar.“
So habe Agora Energiewende bereits im Januar 2016 mit den Elf Eckpunkten für einen Kohlekonsens einen Vorschlag vorgelegt, wie ein Kohleausstieg gelingen kann. Die Eckpunkte beinhalten neben einem verbindlichen Ausstiegsfahrplan für die einzelnen Kraftwerke auch die Schaffung eines Strukturwandelfonds in Höhe von 250 Millionen Euro pro Jahr, informiert die Denkfrabrik.

BDEW: „Mit heißer Nadel gestrickt“

Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), hält einen Ausstieg ohne Kohlekonsens auch weiterhin für rechtsunsicher. Das Gutachten sei offensichtlich mit heißer Nadel gestrickt, so Kapferer. So verbiete sich laut dem BDEW eine pauschale Durchschnittsbetrachtung, wenn Kraftwerke gegen den Willen ihrer Betreiber stillgelegt werden. Das Urteil aus dem Jahr 2016 habe nämlich ebenso deutlich gemacht, dass auch Investitionen schützenswert sind, die im Vertrauen auf die Rechtslage zur Ertüchtigung der Anlagen getätigt wurden. Solche Investitionen zur Steigerung der Effizienz und zur Flexibilisierung des Betriebs seien in den vergangenen Jahren tatsächlich in hohem Umfang getätigt worden.
Auch die Rechtmäßigkeit eines einjährigen Übergangszeitraums zweifelte Kapferer an. Der Grund: Die Betreiber hätten umfangreiche Verpflichtungen eingehen müssen wie Kohlelieferungsverträge, arbeitsrechtliche Bindungen, Stromlieferverträge oder die Sicherung der Abgabeverpflichtung für CO2-Zertifikate. Deshalb dürfte eine deutlich längere Übergangszeit erforderlich sein, so die Einschätzung von Kapferer.
Zwei weitere Gründe sprechen laut dem BDEW-Chef gegen das vorgeschlagene Kohleausstiegsgesetz: es sei zu vermuten, dass nicht emittierte CO2-Zertifikate in anderen Anlagen eingesetzt werden und außerdem müsse man auch weiterhin eine sichere Energieversorgung im Blick behalten.





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