Stiftung UmweltenergierechtZwei-Prozent-Ziel beschleunigen

Das Zwei-Prozent-Ziel zur Flächenausweiseng für Windkraft könnte nach Ansicht der Stiftung Umweltenergierecht beschleunigt werden.
(Bildquelle: Frank Urbansky)
Die Umsetzung des Zwei-Prozent-Flächenziels der Bundesregierung kann auf Grundlage eines gesetzgeberischen Gesamtkonzepts gelingen. Mengenvorgaben des Bundes müssen die Planungsverfahren auf das Zwei-Prozent-Ziel ausrichten. Dies eröffnet zugleich Spielräume, um die Verfahren deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die neue Würzburger Studie der Stiftung Umweltenergierecht zum Planungsrecht von Windenergieanlagen gibt Orientierung im Dickicht der verschiedenen diskutierten Vorschläge und zeigt Handlungsoptionen des Gesetzgebers auf. Die neue Studie benennt zwei zentrale Maßnahmen. Zum einen müssen bundesrechtliche Mengenvorgaben implementiert werden. Diese geben den Planungsverfahren künftig die Richtung vor. Die Verbindlichkeit der Mengenvorgaben gegenüber Ländern, Regionen und Kommunen sollte dadurch abgesichert werden, dass sie mit der Steuerungswirkung der so genannten Konzentrationszonenplanung verknüpft werden. Ansonsten drohende Kompetenzstreitigkeiten und das Ausscheren einzelner Länder lassen sich so verhindern. Windenergievorhaben lassen sich dann nur noch konzentrieren und der Planungsraum im Übrigen freihalten, wenn der Windenergie im Umfang der Mengenvorgaben Raum gegeben wird.
Zum anderen muss die Konzentrationszonenplanung als zentrales Instrument der Flächenbereitstellung reformiert werden. „Es gibt nicht nur zu wenige Flächen für die Windenergie. Auch die Konzentrationszonenplanungen haben sich als sehr aufwendig und damit fehleranfällig erwiesen. Wenn den Ländern und Planungsträgern stärker als bislang Vorgaben für die auszuweisende Flächenmenge gemacht werden, dann müssen sie auf der anderen Seite auch dafür geeignete Steuerungsinstrumente an die Hand bekommen“, erklärt Nils Wegner, Autor der neuen Studie. Die heutigen Verfahren lassen sich in Richtung klassischer Positivplanungen weiterentwickeln. Das bedeutet, dass sich Verfahren nur noch auf die Flächen fokussieren, die für die Windenergie ausgewiesen werden sollen. Die Verfahren können so deutlich beschleunigt und vereinfacht werden. Zudem gelten dann geringere rechtliche Anforderungen, sodass die Pläne schließlich auch eine gerichtliche Kontrolle besser überstehen. „Um möglichst schnell zu mehr Flächen zu kommen, muss der Gesetzgeber auch den Übergang zum neuen Planungsrecht aktiv gestalten“, beschreibt Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, die Herausforderungen. Planungsdynamiken in ambitionierten Windregionen dürfen keinesfalls ausgebremst werden. Langwierige Verzögerungen durch Landesmoratorien und Plansicherungsinstrumente, die während laufenden Planungsverfahren nur vereinzelt neue Windenergievorhaben in den betroffenen Gebieten erlauben, müssen möglichst vermieden werden.
https://www.stiftung-umweltenergierecht.de
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