Montag, 16. Juni 2025

BMWK/EU-KommissionFortschritte bei Kraftwerkstrategie

[04.08.2023] Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat jetzt mit der Europäischen Kommission ein gemeinsames Verständnis zur Förderung von Wasserstoffkraftwerken erarbeitet. Diese sieht drei Maßnahmen vor.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Europäische Kommission haben jetzt in gemeinsamen Gesprächen Fortschritte bei drei neuen Maßnahmen für Wasserstoffkraftwerke erzielt. Wie das BMWK mitteilt, ist die mit der EU-Kommission erzielte Einigung noch nicht gleichbedeutend mit einer beihilferechtlichen Genehmigung der geplanten Maßnahmen, sondern umfasst zunächst die zentralen Elemente sowie die maßgeblichen Rahmenbedingungen für die künftigen Maßnahmen. Damit würden die Leitplanken gesetzt, innerhalb derer sich die staatlichen Förderprogramme bewegen müssen, um den beihilfe- und energierechtlichen Vorgaben auf europäischer Ebene zu entsprechen. Auf dieser Basis sollen nach der parlamentarischen Sommerpause die neuen Maßnahmen der Kraftwerksstrategie veröffentlicht und anschließend öffentlich konsultiert werden, um die Details der Maßnahmen festzulegen.

Wasserstoff-Sprinter-Kraftwerke

Die erste Maßnahme beträfe Wasserstoff-Sprinter-Kraftwerke, also Anlagen zur Erzeugung von Strom aus regenerativem Wasserstoff (§ 39p EEG). Dieses Konzept ziele auf Standorte, an denen eine Anbindung an eine Infrastruktur wie einen großen Wasserstoff- oder Ammoniakspeicher, ein regionales Netz oder einen Wasserstoff-Cluster oder eine Importmöglichkeit für Wasserstoff oder Ammoniak vergleichsweise früh gegeben ist. Gegenstand der Förderung sei hier die Stromerzeugung aus regenerativem Wasserstoff ab Inbetriebnahme des Kraftwerks. Für die Jahre 2024 bis 2028 sei ein Ausschreibungsvolumen von insgesamt 4,4 Gigawatt (GW) vorgesehen. Das Programm sei sowohl für neue Projekte als auch für die Umrüstung bestehender Erdgaskraftwerke offen.

Wasserstoff-Hybrid-Kraftwerke

Als zweite Maßnahme seien Wasserstoff-Hybridkraftwerke vorgesehen, die innovative Konzepte mit wasserstoffbasierten Stromspeichern darstellen (§ 39o EEG). Mit diesem Konzept soll die gesamte Wasserstoffkette von der variablen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zur Elektrolyse, Speicherung und Rückverstromung des erzeugten Wasserstoffs entwickelt und erprobt werden. Das Gesamtsystem kombiniere somit Wind- und PV-Anlagen mit einem wasserstoffbasierten Stromspeicher (Elektrolyseur, lokaler Wasserstoffspeicher und Wasserstoffkraftwerk), wodurch eine steuerbare erneuerbare Stromerzeugung auf Basis von erneuerbarem Wasserstoff entstehe. Es eigne sich daher besonders für Standorte, an denen die Infrastruktur für Wasserkraftwerke erst relativ spät zur Verfügung steht.
Insgesamt sei ein Ausschreibungsvolumen von 4,4 GW vorgesehen. Das Ausschreibungsvolumen beziehe sich auf die Kapazität der Umrüstung, das heißt auf die Leistung der Wasserstoffkraftwerke.

H2-Ready-Kraftwerke

Eine dritte Maßnahme umfasse H2-Ready-Kraftwerke sowie konvertierbare Kraftwerke mit Wasserstoff-Umstiegspflicht bis 2035. Dabei handele es sich um neue oder bestehende Kraftwerke, die zunächst für einen klar begrenzten Zeitraum mit Erdgas betrieben werden und bis spätestens 2035 auf den Betrieb mit Wasserstoff umgestellt werden müssen, um die Dekarbonisierung des Kraftwerksparks zu erreichen.
Mit dieser Maßnahme sollen bis zu 15 GW Kraftwerkskapazität angesprochen werden. Davon sollen in den Jahren 2024 bis 2026 insgesamt zehn GW ausgeschrieben werden, wovon bis zu sechs GW für neue Kraftwerke reserviert werden können. Die Mengen, die nicht durch neue Kraftwerke ausgeschrieben werden, stehen für die Umrüstung bestehender Kraftwerke auf Wasserstoffbetrieb zur Verfügung. Nach einer Evaluierungsphase könnten dann auch die restlichen fünf GW nach 2026 ausgeschrieben werden.Allen drei Ausschreibungen für Wasserstoffkraftwerke und konvertierbare beziehungsweise H2-fähige Kraftwerke hätten gemeinsam, dass sie eine breite Beteiligung von Marktteilnehmern ermöglichen werden. Darüber hinaus würden Vorkehrungen getroffen, um das Risiko einer staatlichen Überförderung zu minimieren und die Wettbewerbsintensität der Ausschreibungen hoch zu halten.





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