Samstag, 8. August 2026

denaDrei Werkzeuge für Wärmeplanung

[08.03.2024] Drei neue Werkzeuge erleichtern die kommunale Wärmeplanung: das KWW-Musterleistungsverzeichnis, das KWW-Dienstleisterverzeichnis und der KWW-Datenkompass. Alle drei sind ab sofort online verfügbar.
Das KWW hält mehrere Werkzeuge für die Wärmeplanung digital bereit

Das KWW hält mehrere Werkzeuge für die Wärmeplanung digital bereit, hier die Neuverlegung eines Fernwärmenetzes im Bestand.

(Bildquelle: Fachverband SHK NRW)

Seit diesem Jahr ist das Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) in Kraft. Auch wenn die Umsetzung in Landesrecht in weiten Teilen noch aussteht, haben die rund 10.700 Kommunen einen klaren Auftrag: Bis Mitte Juni 2026 müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern einen kommunalen Wärmeplan (KWP) erstellen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der Deutschen Energie-Agentur bietet auf seiner Internet-Seite neben anderen Unterstützungsangeboten drei neue Werkzeuge an, die Kommunen bei der Vorbereitung und Umsetzung ihrer Wärmeplanung konkret unterstützen.
Robert Brückmann, Leiter des KWW: „In unserer täglichen Arbeit stellen wir fest, dass viele Kommunen nach Vorlagen, Beispielen und Vergleichswerten suchen, an denen sie sich bei ihrer Wärmeplanung orientieren können. Darauf reagieren wir mit unserem Dreiklang aus Musterleistungsverzeichnis, Dienstleisterverzeichnis und Datenkompass. Im Laufe des Jahres werden wir diesen Werkzeugkasten noch weiter ausbauen, um die kommunale Wärmeplanung zu vereinfachen.“

KWW-Musterleistungsverzeichnis: einfacher ausschreiben

Der kommunale Wärmeplan wird in der Regel von einem externen Dienstleister im Auftrag der Kommune erstellt. Diese Dienstleistung ist auszuschreiben. Das KWW-Musterleistungsverzeichnis (MLV) dient als Vorlage für die Ausschreibung und kann an die Rahmenbedingungen der jeweiligen Kommune angepasst werden.
Die aktuelle Version des KWW-Musterleistungsverzeichnisses richtet sich an Kommunen, die bis zum 4. Dezember 2023 einen Förderantrag zum Förderschwerpunkt 4.1.11 „Erstellung eines kommunalen Wärmeplans“ der Kommunalrichtlinie gestellt haben. Er konkretisiert die Leistungen, die in der Kommunalrichtlinie und ihrer Technischen Anlage nur grob umrissen sind. Darüber hinaus wurden die Anforderungen, die sich aus dem Wärmeplanungsgesetz ergeben, so weit wie möglich berücksichtigt.
Kommunen erhalten mit dem Musterleistungsverzeichnis einen besseren Überblick über den Umfang der KWP. Für Dienstleistungsunternehmen wiederum erleichtert das Leistungsverzeichnis die Angebotserstellung. Insgesamt sorgt das KWW-Musterleistungsverzeichnis für eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote, wovon sowohl die Kommune als auch die Bieter profitieren.

KWW-Dienstleisterverzeichnis: Anbieter effizient finden

Das KWW-Dienstleisterverzeichnis fördert den Austausch zwischen Kommunen und Dienstleistern, zum Beispiel bei der Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung. Es dient als erster Überblick über potenzielle Dienstleister und ermöglicht es Kommunen, Anbieter entsprechend ihrer Anforderungen nach Leistungsspektrum und Region zu filtern. Kurzprofile vermitteln einen groben Eindruck der Anbieter. Detaillierte Informationen können dann auf den jeweiligen Internet-Seiten abgerufen werden.

KWW-Datenkompass: Quellenlage klären

Kommunale Wärmeplanung basiert auf Daten, wie etwa Details zur Bebauungsstruktur, Verbrauchsdaten und Wärmequellen. Die meisten dieser Daten sind vorhanden, aber leider nicht an einer Stelle. Der KWW-Datenkompass gibt einen Überblick, wer welche Daten liefern muss, und hilft, die Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bei den jeweiligen Datenhaltern abzufragen. Das KWW erarbeitet und aktualisiert die bundeslandspezifischen Übersichten im Austausch mit den Landesenergieagenturen und stellt sie sukzessive auf seiner Internet-Seite zur Verfügung. Im Laufe des Jahres wird das KWW dieses Angebot zu einer Metadatenbank ausbauen, über welche die hier genannten Daten direkt abgerufen werden können.





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