Donnerstag, 23. Juli 2026

DStGBStellungnahme zum Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

[29.10.2025] Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt die Ziele des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf bei Zuständigkeiten, Fristen und der Unterstützung der Kommunen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die Ziele des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung, sieht jedoch auch Nachbesserungsbedarf.

(Bildquelle: adobestock)

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat gemeinsam mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden eine Stellungnahme zum Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung vorgelegt. Wie der Verband berichtet, unterstützt er das Ziel, die Rahmenbedingungen für Investitionen, Nutzung und Betrieb von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge zu verbessern, ausdrücklich. Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen seien bereits zentrale Akteure der Elektromobilität – etwa durch eigene Fuhrparks, öffentliche Ladesäulen oder die Förderung privater Projekte. Dennoch handele es sich beim Aufbau der Lade-Infrastruktur nicht um eine originär kommunale Aufgabe. Hauptverantwortlich bleibe die Privatwirtschaft, flankiert durch gezielte Förderprogramme und vereinfachte Genehmigungsverfahren.

Keine Unterstützungsmaßnahmen

Kritisch bewertet der DStGB, dass der Masterplan 2030 keine konkreten Maßnahmen zur finanziellen oder personellen Unterstützung der Kommunen enthalte. Angesichts knapper Kassen und Fachkräftemangel drohe eine Überforderung vieler Städte und Gemeinden. Skeptisch äußert sich der Verband auch zum im Entwurf enthaltenen Haushaltsvorbehalt, der laut DStGB den Eindruck erwecke, die Bundesregierung wolle Erwartungen frühzeitig dämpfen. Außerdem fehle eine Bilanz zum bisherigen Masterplan II, die den erreichten Fortschritt sichtbar mache.

Nach Auffassung des DStGB besteht zudem ein Ungleichgewicht zwischen städtischen und ländlichen Regionen: Während in Ballungsräumen ein hohes Betreiberinteresse herrsche, sei der wirtschaftliche Betrieb von Lade-Infrastruktur im ländlichen Raum vielfach schwierig. Das vom Bund aufgebaute Deutschlandnetz sei daher ein zentraler Bestandteil einer flächendeckenden Versorgung. Kommunen dürften – ähnlich wie beim Breitbandausbau – nicht gezwungen sein, Versorgungslücken selbst zu schließen.

Mehr Engagement des Bunds gefordert

Mit Blick auf den Zugang zu geeigneten Flächen fordern die kommunalen Spitzenverbände mehr Engagement des Bunds. Während viele Kommunen ihre Grundstücke für Lade-Infrastruktur bereitstellten, würden Bundesliegenschaften bislang kaum genutzt. Der DStGB kritisiert außerdem, dass der Entwurf des Masterplans im Gegensatz zu seinem Vorgänger keine klaren Zuständigkeiten, Fristen oder Prioritäten enthalte. Er fordert deshalb einen verbindlichen Umsetzungsplan sowie eine Stärkung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur als zentrales Unterstützungsinstrument.

Mehr Flexibilität sei laut DStGB bei der Umsetzung europäischer Vorgaben aus der Gebäuderichtlinie nötig. Vorgeschriebene Quoten für Ladepunkte an öffentlichen Gebäuden sollten so gestaltet werden, dass beispielsweise gemeinsame Ladehubs für mehrere kommunale Einrichtungen möglich bleiben. Andernfalls drohten Fehlinvestitionen.

Zugleich erkennt der Verband an, dass viele Vorschläge des Masterplans in die richtige Richtung gehen. Dazu zählen Programme zur Förderung von Lade-Infrastruktur in Busdepots, Mehrparteienhäusern und Wohnquartieren. Entscheidend sei nun, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und den Hochlauf der Fahrzeugzahlen mit einem entsprechenden Ausbau der Lade-Infrastruktur zu verknüpfen.





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